Der Druck über das vom NABU Brandenburg eingereichte Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam zeigt Wirkung: Die Untere Naturschutzbehörde Havelland handelt endlich und untersagt der Privatwaldeigentümerin auf ihren Waldflächen alle weiteren eigenmächtigen Forstarbeiten in dem Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ bei Paulinenaue.

NABU Brandenburg und NABU Osthavelland begrüßen den Stopp der forstlichen Eingriffe im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ sehr. Am 9. Oktober 2020 hatte der NABU Brandenburg ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam angestrengt, da die Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Havelland trotz mehrerer Aufforderungen nicht gegen den massiven Holzeinschlag im Schutzgebiet „Lindholz“ eingeschritten ist. Nun erließ die UNB eine sogenannte Untersagungsverfügung gegenüber der Privatwaldeigentümerin. Diese ist nun verpflichtet, die Arbeiten im Schutzgebiet „Lindholz“ sofort einzustellen.

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg betont dazu: „Der Ausgang des Eilverfahrens hat Signalwirkung für forstwirtschaftliche Maßnahmen in Schutzgebieten. Baumfällungen ohne Rücksicht auf die Anforderungen des Schutzgebietes, das Entfernen der gesamten Vegetation samt Baumstümpfen, Altbäumen und Totholz sowie das Arbeiten mit schweren Maschinen, die den Waldboden aufwühlen und verdichten, sind keine gute forstwirtschaftliche Praxis, insbesondere nicht in Schutzgebieten. Staatliche Behörden haben die Verpflichtung solche extremen Eingriffe in Schutzgebieten sofort zu unterbinden. Diese verheerenden Schäden im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ dürfen sich unter keinen Umständen wiederholen.“

„Um die Auswirkungen von forstlichen Eingriffen abschätzen zu können, müssen systematisch FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Zukünftig müssen seltene und streng geschützte Arten wie Hirschkäfer und Mopsfledermaus in Naturschutz- und FFH-Gebieten richtig geschützt werden.“ erläutern die Naturschützer*innen vom NABU Osthavelland.

Hintergrund:

Das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Paulinenauer Luch und Lindholz“ liegt im Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“ sowie im Vogelschutzgebiet „Rhin-Havelluch“. Das „Lindholz“ ist eines von 595 brandenburgischen FFH-Gebiete und somit Teil von Natura 2000, dem weltweit größten Netz aus Schutzgebieten. Natura 2000 besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d.h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Brandenburg
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: +49 (331) 20155-70
Telefax: +49 (331) 20155-77
http://www.brandenburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Friedhelm Schmitz-Jersch
Vorsitzender
Telefon: +49 (171) 3667469
E-Mail: schmitz-jersch@nabu-brandenburg.de
Ingo Ludwig
NABU Osthavelland
E-Mail: leptura@web.de
David Wagner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (331) 20155-74
Fax: +49 (331) 20155-77
E-Mail: wagner@nabu-brandenburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel