Nachdem aufgrund einer Gerichtsentscheidung das Hamburger Tierversuchslabors LPT am Standort Neugraben wieder öffnen durfte, ging ein Proteststurm durch die Öffentlichkeit. Der Hamburger Senat reagierte mit der Ankündigung einer Bundesratsinitiative, die für verbesserten Tierschutz und die verstärkte Förderung tierversuchsfreier Forschung sorgen sollte. Kurz vor der Abstimmung durch den Bundesrat hat nun der Hamburger Senat selbst die Initiative zurückgezogen. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich enttäuscht, dass selbst kleine Verbesserungen im Bereich Tierversuche auf Bundesebene offensichtlich keine Chance haben.

Die LPT-Labore in Hamburg Neugraben und in Mienenbüttel waren Anfang 2020 von den Behörden wegen mangelnder Zuverlässigkeit des Betreibers geschlossen worden. Wenige Monate später kam die skandalöse Nachricht, dass das LPT in Neugraben nach einer entsprechenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts den Betrieb wieder aufnehmen darf. Als Reaktion darauf startete der Hamburger Senat eine Initiative, die im September dem Bundesrat vorgelegt wurde.

„Auch, wenn wir deutliches Verbesserungspotenzial sehen, enthält der Entwurf der Gesetzesinitiative gute politische Ansätze zur Förderung tierversuchsfreier Forschung, die wir durchaus begrüßen“, sagt Dr. Tamara Zietek, Wissenschaftskoordinatorin bei Ärzte gegen Tierversuche. Unter anderem wurde darin gefordert, Tierversuchseinrichtungen grundsätzlich dazu zu verpflichten, kontinuierlich Maßnahmen zur Entwicklung von ‚Alternativen zum Tierversuch‘ anzustrengen und zu veröffentlichen. Sind Labore dazu nicht in der Lage, sollen sie in einen Fonds einzahlen, mit dem tierversuchsfreie Forschungsprojekte gefördert werden. Ein weiterer Ansatz ist die Erschaffung einer Datenbank, die tierversuchsfreie Forschungsmethoden beinhaltet.

„Bei letzterer Forderung hätte man sogar auf die von unserem Verein vor wenigen Monaten ins Leben gerufene NAT-Datenbank zurückgreifen und diese vereint ausbauen können. Sie enthält bereits über 300 tierversuchsfreie Methoden. NAT steht für Non-Animal Technologies“, erläutert Zietek, die selbst mit aus menschlichen Zellen gezüchteten Mini-Organen geforscht hat.

Nachdem die Initiative vom Bundesrat an zwei Ausschüsse verwiesen wurde, hat sich der Agrarausschuss für die Entschließung ausgesprochen, der Kulturausschuss dagegen. Für Anfang Oktober stand die Entscheidung auf der Tagesordnung des Plenums des Bundesrates. Zu einer Abstimmung kam es jedoch nicht, da die Initiative kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde. Nach Informationen von Ärzte gegen Tierversuche, ist die Initiative vom Hamburger Senat selbst zurückgezogen worden, weil man sie aufgrund unterschiedlicher Rückmeldungen aus den Bundesländern nicht scheitern lassen wollte.

„Das ist natürlich sehr bedauerlich“, sagt Zietek, „Wir nehmen Hamburg allerdings beim Wort, das Vorhaben weiter zu verfolgen.“

Weitere Informationen:
Datenbank für tierversuchsfreie Verfahren: www.nat-database.de

LPT-Vorgänge >>

Über den Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestr. 6-8
51143 Köln
Telefon: +49 (2203) 20222-0
Telefax: +49 (2203) 20222-99
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel