Wegen der bewährten O bis O-Regelung (Oktober bis Ostern) haben viele Autofahrer in Deutschland bereits die Winterreifen auf ihre Fahrzeuge aufgezogen. Jedoch kann von einer weißen Pracht bei den derzeitigen Temperaturen noch kaum die Rede sein. Das kann Auto- und Motorradfahrer dazu verleiten, die in Deutschland herrschende „situative Winterreifenpflicht“ zu ignorieren und weiterhin auf Sommerreifen unterwegs zu sein. Im Ausland können darüber hinaus weitergehende Bestimmungen gelten. Was die Winterreifenpflicht bedeutet, welche Regelungen im Ausland bestehen und was bei Nichtbefolgung passiert, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).  

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland bedeutet, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit Winterreifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Berg und Schneeflocke) gefahren werden. Relativ neu ist, dass M+S-Reifen ohne das Schneeflockensymbol nur noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden dürfen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskieren Auto- und Motorradfahrer ihren Versicherungsschutz. Für das Ausland gelten oft weitergehende Bestimmungen. 

Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist speziell im Hinblick auf die kommende Feriensaison in den Skigebieten darauf hin, dass sich die deutschen Autofahrer über die Bestimmungen der Winterreifenpflicht im Ausland informieren sollten. Winterreifen und Schneeketten bieten bei Schnee und Schneeglätte immer noch die besten Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt in Deutschland und im Ausland.  

Wer beispielsweise ohne Winterreifen im naheliegenden Ausland unterwegs ist und die dort gültige unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit einer „sommerlichen“ Bereifung hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom eventuellen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatten Straßen, mahnt der Fachmann weiter.  

Ausführliche Informationen und Hinweise zur „Winterreifenpflicht – Was müssen sie beachten“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten.

Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: s.karle@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel