Die Corona-Pandemie hat auch die wirtschaftlichen Ergebnisse von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) belastet. Ein über Monate hinweg niedriges Arbeitsergebnis kann zu Verdienstausfällen der im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung führen. Mit einer zeitlich befristeten Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung kann das Inklusionsamt im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) im Jahr 2020 besondere Leistungen zur Sicherung der Arbeitsentgelte der Beschäftigten mit Behinderung an die WfbM erbringen.

„Bayern hat zusammen mit allen anderen Ländern und dem Bund eine Lösung auf den Weg gebracht. Werkstätten für Menschen mit Behinderung können diese Leistungen zur Sicherung der Werkstattlöhne bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth beantragen“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.

Welche Leistungen gibt es?

  • Das ZBFS kann mit einem einmaligen pauschalen Betrag von 190 Euro diesen Verdienstausfall mit ausgleichen. Das ZBFS gewährt diese Leistung auf Antrag für jeden im Arbeitsbereich tätigen Menschen mit Behinderung („pauschalierte Leistung“).
  • Ist die Zahlung des Grundbetrages für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 nicht gesichert, kann jede WfbM einen zusätzlichen Ausgleich erhalten („Leistung im konkreten Bedarfsfall“).

Diese Leistungen ermöglichen es den bayerischen WfbM mit ihren rund 34.500 Beschäftigungsplätzen, die Arbeitsentgelte der im Arbeitsbereich Beschäftigten mit Behinderung weiterhin zu bezahlen und damit die finanziellen und psychischen Belastungen der Corona-Pandemie für diese Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.

Die Fördergrundsätze und Anträge finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/themen/werkstaetten

Die Leistungen bewilligt die Zentrale des ZBFS-Inklusionsamtes in Bayreuth.
www.zbfs.bayern.de

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