Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zu Corona von Dienstag hat das bayerische Kabinett heute entschieden, dass Gäste, die bei der Registrierung in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen falsche Angaben machen, künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro entrichten müssen. Ebenso muss ein Wirt, der keine Gästeregistrierung durchführt, mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro rechnen.

In diesem Zusammenhang erläutert Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: „Die Hygienekonzepte in der Gastronomie funktionieren, das Infektionsgeschehen findet fast ausschließlich außerhalb gastronomischer Betriebe statt. Da jedoch die Gesundheit der Gäste höchste Priorität hat und man im Falle des Falles gewappnet sein will, ist die Gästeregistrierung von Anbeginn an fester Bestandteil unserer Hygienekonzepte. Nachdem die Rückverfolgbarkeit des Infektionsgeschehens einen enorm wichtigen Stellenwert besitzt, liegt es in unserem ureigensten Interesse, hier alles dafür zu tun, diese zu ermöglichen. Wir von unserer Seite haben die notwendigen Instrumentarien geschaffen, eine datenschutzkonforme Gästeregistrierung durchführen zu können, insbesondere die digitale Lösung mit darfichrein.de bietet ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Seiten. Doch allein kann der Gastronom den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, er ist hierbei zwingend auf das Mitwirken seiner Gäste angewiesen. Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die Gäste im eigenen Interesse freiwillig an der Registrierung mitgewirkt hätten, hoffen wir, dass die Gäste, die sich bislang nicht an die Vorgaben gehalten haben, in unser allem Sinne mitmachen. Und Wirte, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Registrierungspflicht haben, beraten wir gerne im Rahmen unserer Mitgliedschaft.“

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