- Wer zahlt Investitionen, wer Behandlungen – Kassen, Bund, Länder oder Kliniken?
- Asklepios-Studie: Große Verwirrung bei „dualer Finanzierung“
- Krankenhauszukunftsgesetz belegt Defizite bei Finanzierung
Das gerade verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die Finanzierung der Kliniken in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dabei weiß die Mehrheit der Bevölkerung überhaupt nicht, wie diese Finanzierung geregelt ist, zeigt eine aktuelle Studie. 58 Prozent denken, die Krankenhausträger wären für Investitionen allein zuständig – tatsächlich wären dazu aber vom Gesetz her die Bundesländer verpflichtet. Auf die tippt nur ein Drittel der Befragten. Und in der Realität kommen die Bundeländer dieser Verpflichtung nicht nach, so dass die Krankenhausträger durchschnittlich die Hälfte der Investitionskosten selbst aufbringen müssen. Auch bei den Behandlungskosten herrscht Verwirrung: Jeder fünfte Bundesbürger, in Hamburg sogar jeder Vierte, geht davon aus, dass die Krankenhäuser die Behandlungskosten teils selbst tragen. Jeder Sechste unter 40 Jahren sieht Bund und Länder in der Pflicht, die Behandlungskosten mitzufinanzieren, wie eine repräsentative Online-Befragung von 1.000 Bundesbürgern und 200 Bewohnern der Metropolregion Hamburg durch das Institut Toluna im Auftrag der Asklepios Kliniken ergab.
„Die Ergebnisse der Studie zeigen auf frappierende Weise, dass die Bundesbürger das deutsche Gesundheitssystem immer weniger verstehen“, sagt Kai Hankeln, Vorstandsvorsitzender der Asklepios Kliniken. Dabei ist das Grundprinzip der dualen Finanzierung eigentlich recht einfach: Die Krankenkassen finanzieren die Behandlungen und größtenteils darüber die laufenden Kosten wie zum Beispiel Personal, und die Bundesländer sind verantwortlich für die Investitionen der Kliniken. Bei Bauvorhaben vermutet nur jeder Dritte, dass diese durch das jeweilige Bundesland finanziert werden. 58 Prozent tippen hier auf den Krankenhausträger und 44 Prozent sind der Meinung, dieser oder die Klinik selbst sollten die Kosten aufbringen. Ähnlich ist es mit Investitionen in Medizintechnik: Hier vermuten bundesweit 60 Prozent, dass die Finanzierung durch die Klinik erfolgt, 48 Prozent hielten das für richtig. In Hamburg tippen 57 Prozent auf die Klinik. Bei den Älteren gehen zwei Drittel davon aus, dass die Krankenhäuser ihre Medizintechnik selbst finanzieren – sie halten das mehrheitlich auch für richtig. Bei Jüngeren vermuten das nur 44 Prozent, aber lediglich jeder Fünfte sieht das jeweilige Bundesland in der Pflicht, wie es eigentlich tatsächlich der Fall ist. De facto sind die meisten Kliniken in Deutschland gezwungen, knapp die Hälfte ihrer Investitionen selbst aufzubringen, da die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht der Finanzierung nur teilweise nachkommen. Um diese Investitionen zu finanzieren, müssen Krankenhäuser Gewinne erwirtschaften. 19 Prozent vermuten, dass das jeweilige Bundesland sich an den Personalkosten der Kliniken beteiligt, auf eine Beteiligung des Bundes tippen 13 Prozent. 61 Prozent glauben, die Krankenhäuser selbst seien für die Finanzierung zuständig. In Wirklichkeit ist dies Sache der Krankenkassen, was lediglich 26 Prozent vermuten. Wenn sie das Prinzip der dualen Finanzierung einmal verstanden haben, finden über 60 Prozent es gut.
„Das KHZG, in dem ein Teil der Investitionen künftig über den Bund finanziert wird, ist ein Eingeständnis des Gesetzgebers, dass die duale Finanzierung nicht wirklich funktioniert“, sagt Kai Hankeln. „Aus historischen Gründen leisten wir uns im Gesundheitswesen überkommene Strukturen und Regelungen, dazu gehört auch zum Beispiel die Sektorengrenze; es wird Zeit, dass wir diese alten Zöpfe in Frage stellen und abschneiden.“
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