Dienstradleasing spielt eine wichtige Rolle bei der Entlastung des Berufsverkehr. Rund sechs Millionen Arbeitnehmer*innen sind bei einem von zehntausenden Unternehmen beschäftigt, die ihren Angestellten ein Dienstrad anbieten, Tendenz stark steigend. Beamt*innen und Angestellte des öffentlichen Dienst waren davon bisher ausgeschlossen. Das ändert sich mit dem heutigen Tag; erstmals können die rund 200.000 Beamt*innen in Baden-Württemberg dank entsprechender Änderungen im Beamtenbesoldungsgesetz Diensträder leasen. Weitere Bundesländer wie Hamburg und Schleswig-Holstein haben zumindest bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Ein etwaiger Start des Leasing-Programms steht allerdings noch offen.
Die rund 70.000 Landesangestellten im „Ländle“ gehen allerdings weiterhin leer aus, da das Dienstradmodell in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienst ausgeschlossen wird. ver.di begründet dies mit dem geringfügigen Einnahmeverlust in den Sozialversicherungen durch die beim Leasing übliche Gehaltsumwandlung. Diese Haltung ist jedoch auch unter Gewerkschaften umstritten. Verschiedene Tarifverträge, etwa der des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands oder der für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern lassen die Gehaltsumwandlung für Diensträder zu.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF:„Wir gratulieren dem Land Baden-Württemberg zur Einführung des Dienstradleasings für Beamte und hoffen, dass in naher Zukunft Hamburg, Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer folgen. Für Angestellte des öffentlichen Dienst bleibt die Situation unbefriedigend. In den aktuellen Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen besteht jetzt die große Chance, das zu ändern. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat Dienstradleasing in ihr Angebot an die Gewerkschaften prominent integriert. Jetzt liegt es an ver.di, darauf einzugehen und gegebenenfalls eigene Bedingungen zu stellen. Gelingt der Durchbruch, wäre das eine phantastische Nachricht für die nachhaltige Mobilität und, besonders in Zeiten von Corona, ein Beweis, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen die Gesundheit der Beschäftigten besonders fördern wollen“.
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