Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahren in der politischen Diskussion. Im Rahmen dieser „SGB-VIII-Reform“ hat das Bundesfamilienministerium kürzlich einen Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgelegt, das vielfältige und weitreichende Änderungen vorsieht. Viele Aspekte des Gesetzentwurfs werden von der DGSF positiv bewertet. Das gilt insbesondere für das dort formulierte Leitbild, das junge Menschen und ihre Eltern „stets als Expert*innen in eigener Sache“ sieht, die aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden sollen. Ebenso begrüßt die DGSF, dass Eltern nach einer Fremdunterbringung ihrer Kinder ein Recht auf Hilfe bekommen sollen oder dass junge Volljährige die Möglichkeit zur Rückkehr in die Jugendhilfe erhalten sollen.
Das „partizipative Leitbild“ des Gesetzgebers gehe allerdings bei der Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz, der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten und im Blick auf die Perspektivklärung von Kindern in Pflegefamilien und Heimen verloren. Auch dürften in den Kommunen notwendige ambulante pädagogische Familienhilfen nicht zu Gunsten des Ausbaus von Gruppenangeboten im Sozialraum zurückgefahren werden, betont der Fachverband. Eine Stärkung der Jugendhilfe sei grundsätzlich verbunden mit einem „hilfe- und kooperationsorientiertem Ansatz“ in den Hilfen zur Erziehung, der Kinderrechte umsetzt und Eltern stärkt, ihre Kinder zu schützen und zu erziehen. Jugendhilfe könne dann wirksame Hilfen für Familien entfalten, wenn Qualifizierung und Rahmenbedingungen eine klare Orientierung geben und zeitlich ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, schreibt die DGSF in ihrer Stellungnahme.
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