Die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommern ist mit intensiver Vorbereitung, hoher Verantwortung und Vorbildwirkung durch die Corona-Krise gegangen. Sie hat dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt. Sie hat Maßstäbe gesetzt und es geschafft, einen Teil der für das Land elementaren Branche wieder in Betrieb zu bringen und Perspektiven für Mitarbeiter*innen und Unternehmen zu geben. Sie hat zudem bewiesen, dass die angewandten Schutzstandards und Hygienekonzepte eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern können und Tourismus in Corona-Zeiten mit großer Sicherheit möglich ist. Ein aus dem MV-Tourismus rührendes Ausbruchsgeschehen hat es bisher trotz des Besuchs von rund fünf Millionen Übernachtungsgästen seit Mai 2020 nicht gegeben. Dies hat die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung als eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Tourismus wieder erhöht und das Vertrauen gestärkt.

Die Perspektive für die Branche und die Akzeptanz für Tourismus müssen im Sinne hunderttausender Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und der vielen mit dem Tourismus vernetzten Branchen auch im Herbst und Winter erhalten bleiben. Ein zweiter Lockdown für den Tourismus bzw. ein Reiseverbot in diesem Zeitraum und darüber hinaus muss vermieden werden.

Deshalb sprechen sich stellvertretend für die gesamte Branche der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesverband MV des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e. V. und der Landurlaub e. V. mit ihren jeweiligen Mitgliedern für Folgendes aus:

  • Verhindern eines gänzlichen oder teilweisen Beherbergungsverbotes in Deutschland, das nach Ansicht einer wachsenden Mehrheit in Wissenschaft und Politik aktuell kein angemessenes und notwendiges Instrument ist,
  • eindeutige und klare bundeseinheitliche Regeln für das Reisen aus sog. Risikogebieten,
  • Vereinheitlichen der Quarantäneverordnungen aller Bundesländer i. S. des Ermöglichens von Reisen auch aus/in sog. Risikogebiete/n ohne Quarantäne unter Anwendung festgelegter Schutzstandards,
  • schnellstmögliches Implementieren von Kapazitäten von Schnelltests auch für Reisende, die bei Verfügbarkeit für noch mehr Sicherheit sorgen können,
  • keine gesonderten Regeln und Festlegungen für das Reisen nach und aus Mecklenburg-Vorpommern, aus denen sich u. a. Wettbewerbsnachteile ergeben können,
  • Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen prüfen und auf aktuelles Infektionsgeschehen anpassen,
  • praxistaugliche und nachvollziehbare Regularien, um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und der Branche zu erreichen.

Die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin alles ihr Mögliche tun, um die Gesundheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und der Gäste des Bundeslandes zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dazu gehören die stetige Anpassung der Schutzstandards, Hygienekonzepte und Notfallpläne, die Aufklärungsarbeit und Kommunikation in die Branche und gegenüber den Gästen, die Absicherung der Nachverfolgbarkeit und Eindämmung eventuell lokal auftretender Infektionsketten sowie die weiterhin enge und vertrauensvolle Abstimmung mit den politischen Verantwortungsträgern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Konrad-Zuse-Straße 2
18057 Rostock
Telefon: +49 (381) 4030-550
Telefax: +49 (381) 4030-555
http://www.auf-nach-mv.de

Ansprechpartner:
Katrin Hackbarth
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (381) 4030-613
Fax: +49 (381) 4030555
E-Mail: presse@auf-nach-mv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel