Heute befasst sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung, die das Plenum noch diese Woche in dritter Lesung beschließen wird. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verordnung als ersten, wichtigen Schritt im Kampf der kommunalen Stadtreiniger gegen die Vermüllung und für saubere Städte. Mit der Verordnung wird ein wichtiger Teil der EU-Kunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zugleich appelliert der VKU an die Bundesregierung, als nächstes die Hersteller stärker an den Reinigungskosten zu beteiligen und zudem die Kunststoffsteuer für 2021 konkret auszugestalten.

„Einwegprodukte aus Kunststoffe sind ein rasant wachsendes Umweltproblem und vermüllen den öffentlichen Raum, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Es ist richtig, nun einen kleinen Teil dieser Produkte vom Markt zu nehmen. Denn für Strohhalme, Wattestäbchen und Luftballonstangen gibt es umweltfreundlichere Alternativen. Der Bundestag stärkt damit den kommunalen Stadtreinigern den Rücken im Kampf gegen die Vermüllung und für saubere Städte. Im nächsten Schritt sollte der Bundestag die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen und an den Reinigungskosten beteiligen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr allein die Kosten zahlen.“, so ein VKU-Sprecher.

Die von der EU-Kunststoffrichtlinie erfassten Einwegkunststoff-Produkte machen ca. 20 Prozent des Straßenmüll-Volumens aus, wie der VKU mit einer Littering-Studie analysierte. Diese Kosten tragen bis dato allein die Bürgerinnen und Bürger. Der VKU setzt sich dafür ein, auch Hersteller an den Kosten zu beteiligen. So sieht es die EU-Kunststoffrichtlinie vor, die die Bundesregierung bis Sommer 2021 noch in deutsches Recht umsetzen muss.

Kunststoffsteuer als Anreiz für Industrie und Handel gestalten, um Abfall zu vermeiden

Zudem hat die EU eine Kunststoffsteuer ab dem 1. Januar 2021 beschlossen. 80 Cent soll jedes nicht-recycelte Kilogramm Kunststoffverpackung kosten. Die Steuer zahlen die Mitgliedstaaten. Jedoch haben sie die Option, die Steuer nicht aus dem Haushalt zu nehmen, sondern auf die Hersteller umzulegen. Allein in Deutschland wird die Steuer ca. 1,3 Mrd. umfassen, so Schätzungen.

„Die Bundesregierung muss rasch konkrete Vorschläge zur Umsetzung der EU-Kunststoffsteuer machen und klar regeln: Hersteller und Inverkehrbringer zahlen die Kunststoffsteuer. Dann zahlen Industrie und Handel als Hersteller – statt Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler und Verbraucher. Nur dann entfaltet die Steuer die gewünschte Lenkungswirkung für Plastikvermeidung: Wer als Hersteller unnötige Verpackungen vermeidet, spart entweder Kosten oder hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten, weil er seine Produkte günstiger anbieten kann. Zudem setzt die Kunststoffsteuer Anreize für Hersteller, das Recycling zu stärken bzw. gut recycelbare Verpackungen herzustellen. Beides führt zum eigentlichen Ziel: weniger Plastik für eine saubere Umwelt und lebenswerte Städte“, so ein VKU-Sprecher. 

 

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.

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