Zur Kritik aus Mitarbeitervertretungen von Krankenhäusern zur Verteilung der Corona-Prämien an besonders betroffene Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:

„Anders als die gesetzliche Vorgabe in den Alten- und Pflegeheimen gibt es für den Krankenhausbereich die vom Bundestag beschlossene Begrenzung einer Prämienzahlung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die infolge infizierter Patientinnen und Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren. Auf der Grundlage dieser Vorgabe hatte die DKG gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband ein Konzept zur Identifizierung belasteter Krankenhäuser und zur Zuordnung des Mittelbedarfs auf die Krankenhäuser erarbeitet. Dieses wurde mit Modifikationen vom Gesetzgeber umgesetzt. 

Das Konzept sieht ein Finanzierungsvolumen von 100 Mio. Euro aus den Mitteln der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung vor. Damit können unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigungen und bei angenommenen Zahlungen von 1.000 Euro mehr als 100.000 Beschäftigte berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben bereits einige Bundesländer ergänzende Mittelbereitstellungen angekündigt. Auch gibt es vereinzelte tarifvertragliche Regelungen für ergänzende Mittel. Mit dem damit zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen ist es möglich, an die besonders belasteten Beschäftigten in den Kliniken eine Prämie auszuzahlen. 

Die Berücksichtigung eines deutlich größeren Kreises oder aller Beschäftigen in den Krankenhäusern würde bis zu ca. 800 Mio. Euro ergänzender Mittel erforderlich machen. Angesichts des großen Mittelbedarfs zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und der sehr unterschiedlichen konkreten Belastung der Kliniken in dieser Pandemie muss die Notwendigkeit zur Prioritätensetzung anerkennt werden. Die Verteilung der Mittel in den Krankenhäusern erfolgt unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen. Dazu sieht das Gesetz vor, dass ein formales Einvernehmen mit der Mitarbeitervertretung herzustellen ist. Kann dieses wegen Verweigerung der Mitwirkung der Mitarbeitervertretung nicht erzielt werden, müssten die Mittel, die dem einzelnen Haus zur Verfügung stehen, zurückgezahlt werden.

Bei allem Verständnis für den Wunsch der Prämierung eines großen Kreises von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wäre die Rückzahlung der Mittel und damit die Nichtauszahlung von Prämien an besonders belastete Beschäftigte ein nicht akzeptables Ergebnis. Deshalb appelliert die DKG an die Mitarbeitervertretungen in den Krankenhäusern, konstruktiv an der Verteilung der Mittel mitzuwirken. Wir appellieren zugleich an die Bundesländer, ergänzende Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel