Frau Professor Dr. Annette G. Köhler (53) wurde vom Amtsgericht Düsseldorf mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft bestellt. Die anerkannte Expertin für nationale und internationale Rechnungslegung lehrt seit 2005 Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen. Sie folgt auf Hartmut Eberlein (68), der sein Mandat zum 30. September 2020 niedergelegt hat. Es ist geplant, dass Prof. Köhler sich auf der Hauptversammlung am 26. November 2020 den Aktionären zur Wahl stellt.

"Nach 42 Jahren Berufstätigkeit und davon mehr als einem Drittel für die GEA tätig, möchte ich mich von der aktiven Arbeit zurückziehen", so Hartmut Eberlein zu seiner Entscheidung.

"Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung von Hartmut Eberlein mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinsam mit meinen Aufsichtsratskollegen danke ich ihm für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie seinen langjährigen und engagierten Einsatz für GEA. Hartmut Eberlein hat mit seiner hervorragenden Expertise die Entwicklung von GEA seit dem Jahr 2005 – zunächst als Finanzvorstand und ab 2009 als Aufsichtsratsmitglied – prägend begleitet", sagt Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA Group AG.

"Mit Frau Professor Köhler haben wir eine ausgesprochen erfahrene Expertin in den Bereichen der Rechnungslegung, der internationalen Corporate Governance sowie der Wirtschaftsprüfung für unseren Aufsichtsrat gewinnen können. Zudem ist sie aufgrund ihrer Mitgliedschaft in Kontrollgremien anderer Unternehmen mit den Aufgaben, die damit auf sie zukommen, bereits bestens vertraut. Aufgrund ihrer umfassenden Finanzexpertise beabsichtigt der Aufsichtsrat, dass Frau Professor Köhler auch den Vorsitz des Prüfungsausschusses von GEA übernimmt, der durch das Ausscheiden von Hartmut Eberlein vakant werden wird. Ich bin davon überzeugt, dass sie mit ihrer Erfahrung die erfolgreiche Arbeit von Herrn Eberlein sowohl als Aufsichtsrat als auch als Ausschussvorsitzende hervorragend weiterführen wird", kommentiert Dr. Helmut Perlet.

Die amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 gewählt. Mit der Bestellung von Prof. Dr. Annette G. Köhler besteht der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft ab Oktober 2020 aus sechs Frauen und sechs Männern.

Über GEA Group Aktiengesellschaft

"Engineering for a better world": Das treibt die rund 18.500 Mitarbeiter von GEA an. Mit Maschinen, Prozesslösungen und Services insbesondere für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie leistet GEA als einer der größten Systemanbieter einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Zukunft – und erzielte dabei 2019 einen Konzernumsatz von 4,9 Milliarden Euro. Die Anlagen, Prozesse und Komponenten von GEA tragen weltweit dazu bei, etwa den CO2-Ausstoß, den Einsatz von Plastik und Lebensmittelabfall in der Produktion erheblich zu reduzieren.

GEA ist im deutschen MDAX und im STOXX(R) Europe 600 Index notiert und gehört zudem zu den Unternehmen, aus denen sich die Nachhaltigkeitsindizes DAX 50 ESG und MSCI Global Sustainability zusammensetzen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter gea.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GEA Group Aktiengesellschaft
Peter-Müller-Str. 12
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9136-1500
Telefax: +49 (211) 9136-31087
http://www.geagroup.com

Ansprechpartner:
Marc Pönitz
Corporate Media and Press
Telefon: +49 (211) 9136-1500
E-Mail: marc.poenitz@gea.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel