Mit dem 8. VDZ Umsatzsteuertag bot der VDZ seinen Mitgliedern und Teilnehmern eine nutzwertige Praxishilfe, bei der die Experten Michael Biehl (Leiter Konzernsteuern und Mergers & Acquisitions; Rheinische Post Mediengruppe), Ferdinand Huschens (Oberamtsrat im BMF), Dr. Carsten Höink (Geschäftsführender Gesellschafter, AWB Steuerberatungsgesellschaft), Dirk Platte (Justitiar im VDZ) und Prof. Dr. Thomas Stapperfend (Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin) aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung für die Umsatzsteuer in der Zeitschriftenbranche erläuterten und zahlreiche Tipps vor allem zur Umsetzung der temporären Steueränderung gaben. Die hohe Resonanz zeigte, dass insbesondere die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent eine der drängenden Fragestellungen in der Verlagsbranche ist: Mit über 40 Teilnehmern des digital durchgeführten Seminars war dieser Umsatzsteuertag der meistbesuchte der vergangenen Jahre. Die fünf Referenten beantworteten in acht Themenblöcken die zahlreichen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um den Presseverlagen praktikable und rechtssichere Ausführungsregelungen geben zu können.

„Diese nur vermeintlich einfache Umstellung der Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr führt bei den Mitgliedsunternehmen zu einem immensen administrativen Aufwand, der sich nicht nur einmal im Juni und Juli, sondern ein weiteres Mal bei der Rückführung zu den Steuersätzen im Dezember und Januar 2021 ergibt. Das zeigten die zahlreichen im Seminar gestellten Fragen, die wir beim Umsatzsteuertag gemeinsam mit den Fachexperten diskutieren konnten“, fasste VDZ-Justitiar Dirk Platte den intensiven Seminartag zusammen. Das mit anderen Verlegerverbänden erwirkte Schreiben des BMF vom 10. September 2020 mache vor allem die temporäre Steuersatzsenkung handhabbarer und gebe Klarheit im Hinblick auf die Rechnungsstellung, meinte Platte.

Aus dem Umsatzsteuertag resultierte das 2. Update des zuletzt im Juli aktualisierten VDZ-Merkblatts „Temporäre Mehrwertsteuersenkung seit 01.07.2020“, das von VDZ-Mitgliedern angefordert werden kann. 

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