Den geriatrischen Schwerpunkten und Zentren in Baden-Württemberg droht die Finanzierungsgrundlage wegzubrechen. Grund sind bundesweite Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, die aktuell das in Baden-Württemberg vorhandene Geriatriekonzept des Landes nicht berücksichtigen. Deshalb ist eine übergreifende Vereinbarung von allen an der geriatrischen Versorgung Beteiligten aufgesetzt worden. Ziel sei es, die sektorenübergreifenden Leistungen in der geriatrischen Versorgung zu fördern. „Wir wollen die geriatrische Versorgung in Baden-Württemberg, die im bundesweiten Vergleich bereits auf einem besonders hohen Niveau ist, erhalten. Gleichzeitig nutzen wir den Zeitpunkt, um bei der Qualität und Wirksamkeit der Versorgung weitere Verbesserungen zu erlangen“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen im Land.

Laut einer vom Ministerium für Soziales und Integration und der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Studie leben im Land rund 800.000 potenziell geriatrische Patienten, bis 2035 wird ihre Zahl auf über 1,14 Millionen steigen. Deren Versorgung gilt es, nachhaltig sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von präventiven, kurativen, rehabilitativen, pflegerischen und palliativen Leistungen und beratenden Angeboten zu gestalten. Fortbildungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sollen erhalten und weiter verbessert werden. Beispielsweise sollen in den geriatrischen Zentren Schulungskonzepte ausgearbeitet werden. Die zu schulenden Beteiligten wie beispielsweise ambulant oder stationär tätiges Pflegepersonal, Therapeuten oder auch niedergelassene Ärzte können somit auf strukturierte Informationen nach dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand zurückgreifen. Dazu erklärt Prof. Dr. Jürgen Bauer, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrie Baden-Württemberg: „Mit Hilfe dieses umfassenden, regelmäßig aktualisierten Schulungskonzeptes wird es uns gelingen, die Qualität der medizinischen Versorgung geriatrischer Patienten in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und spürbar zu verbessern. Wir erwarten, dass wir mit unserer Arbeit auch für andere Regionen Deutschlands beispielhaft sein werden.“ Durch die umfassend abgestimmte Vorgehensweise solle den älteren Menschen ein langes und möglichst selbstständiges Leben ermöglicht werden. Krankenhäuser, die als Geriatrische Schwerpunkte oder Geriatrische Zentren ausgewiesen sind, sollen weiterhin Förderungen für die vorgenannten Leistungen von den Krankenkassen erhalten. Hinsichtlich Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit wird die geriatrische Versorgung einer unabhängigen und fundierten Evaluation unterzogen.

Hinweis für die Redaktionen:

Das Geriatriekonzept 2014 baut auf dem in Baden-Württemberg 1989 erstmals aufgelegten und 2001 überarbeiteten Geriatriekonzept des Landes auf. Das Konzept beschreibt die Grundlagen und Handlungsfelder der geriatrischen Versorgung.

Projektbeteiligte sind neben der AOK Baden-Württemberg, der BKK Landesverband Süd, Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrie Baden-Württemberg, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen Landesvertretung Baden-Württemberg. Die AOK Baden-Württemberg hat die operative Steuerung dieses anspruchsvollen Vorhabens übernommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2593-0
Telefax: +49 (711) 2593-300
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel