Für einige Leistungen gelten zwar Mindestversicherungszeiten, aber während der Ausbildung gilt Versicherungsschutz bereits vom ersten Arbeitstag an bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit.
Ein Beispiel: Kim S. (18) hat nach der Schule im September 2019 eine Ausbildung zur Kommunikationskauffrau begonnen. Sie verdient monatlich 600 Euro. Am 6. Mai 2020 wird sie auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt. Seitdem ist sie voll erwerbsgemindert. Da Kims Erwerbsminderung durch den Arbeitsunfall verursacht wurde, reichen die bisherigen neun Monate Versicherungszeit für den Rentenanspruch bereits aus.
Für die Berechnung der Rente zählt aber nicht nur die bisherige Versicherungszeit, sondern weitere 568 Monate (1. Juni 2020 bis 3. Oktober 2067), also bis zum Alter von 65 Jahren und neun Monaten. Das ist die Zurechnungszeit. Damit erhält Kim eine Monatsrente von rund 1000 Euro.
Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“ im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern mit rund 3.000 Beschäftigten ist einer der größten Arbeitgeber der Region. Sie ist mit ihren beiden Standorten in Bayreuth und Würzburg, den acht Auskunfts- und Beratungsstellen und den trägereigenen Rehakliniken der Ansprechpartner in der Region für Prävention, Rehabilitation, Rente und zusätzliche Altersvorsorge.
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