Diese Werbekampagne von Bibliotheken aus den 90ern scheint heute im Zeitalter von Smartphones, Tablets & Co. nötiger denn je. Wie gut also, dass es den weltweiten Lies-ein-Buch-Tag gibt. Gefeiert wird er am 6. September 2020. Denn auch in der zunehmend digitalisierten Welt ist Lesen für viele ein Vergnügen, das im hektischen Alltag viel zu kurz kommt. Dabei gibt es die schönsten Romane, interessante Sachbücher und spannende Krimis in jeder Buchhandlung um die Ecke, für ganz bequeme Zeitgenossen im Online-Handel oder auf den letzten Drücker am Bahnhof oder am Flughafen. Und das Beste daran: Bücher kosten überall dasselbe. Woran das liegt und welche Ausnahmen es von der Buchpreisbindung gibt, erklären ARAG Experten.

Die Buchpreisbindung
Für Bücher und andere Verlagserzeugnisse wie Landkarten und Noten gilt nach deutschem Gesetz eine Preisbindung. Der Zweck der Buchpreisbindung besteht darin, durch Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer ein umfangreiches, der breiten Öffentlichkeit zugängliches Buchangebot in einer großen Zahl von Verkaufsstellen zu sichern (§ 1 Buchpreisbindungsgesetz – kurz: BuchPrG).

Bücher aus dem Ausland oder dem Internet
Auch für deutschsprachige Bücher aus dem Ausland gilt bei uns die Preisbindung. Diese zielt nämlich auf den Verbraucher (Letztabnehmer) in Deutschland ab und nicht auf den Sitz des Verkäufers. In § 5 Abs. 1 BuchPrG heißt es ausdrücklich: „Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches (…) in Deutschland festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.“ Deutsche Druckerzeugnisse, Importe und grenzüberschreitende Verkäufe via Internet werden vom Gesetzgeber somit gleichbehandelt. Wer also erst am Urlaubsort im Ausland ein Buch kauft, zahlt unter Umständen einen höheren Preis als in der heimischen Buchhandlung, denn im Ausland gilt das deutsche BuchPrG nicht. Aber mit drei Urlaubsschmökern in gebundener Form ist der Koffer ja schon fast voll. Hier lohnt sich vielleicht ein elektronisches Lesegerät oder eine entsprechende App für das Smartphone oder das Tablet. Damit lassen sich beliebig viele elektronische Bücher gewichtsneutral mitnehmen oder bei Bedarf am Urlaubsort herunterladen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch E-Books der Preisbindung unterliegen!

Bücher ohne Preisbindung
Es gibt kein deutsches Gesetz ohne Ausnahmen! Das gilt selbstverständlich auch für das BuchPrG. So sind beispielsweise gebrauchte Bücher nicht preisgebunden, da laut ARAG Experten lediglich der Verkauf neuer Bücher zum gebundenen Preis erfolgen muss. Gebraucht im Sinne des Gesetzes ist ein Buch nicht erst, wenn es ein- oder mehrmals gelesen wurde, sondern, wenn es einmal von einem Verbraucher gekauft wurde und somit die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat und in privaten Besitz gelangt ist. Der Erhaltungszustand spielt hierbei keine Rolle. Somit kann auch ein originalverpacktes Buch gebraucht sein und unter dem festgelegten Preis auf dem Flohmarkt oder in einem Antiquariat verkauft werden. Das gleiche gilt für Mängelexemplare. Das sind Produkte, die ursprünglich einwandfreie Verlagserzeugnisse waren, nun aber äußerlich erkennbare Schäden aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Endpreis verkauft werden können. Auch fremdsprachige Bücher unterliegen nur dann der Buchpreisbindung, wenn diese Bücher überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind, sich also an ein deutschsprachiges Publikum wenden. Dies gilt auch für die Publikationen deutscher Verlage zum Beispiel in englischer Sprache, die für den Absatz in der weltweiten Gemeinde von Fachwissenschaftlern hergestellt werden.

Hörbücher sind keine Bücher
Vom Ostseestrand bis Maspalomas – überall sieht man Sonnenhungrige mit Knöpfen im Ohr. Längst hat das Hörbuch unsere Strände erobert. Mediale Produkte wie etwa Bild- (z. B. DVDs, Videos) und Tonträger (z. B. Schallplatten, Musik-CDs) sind allerdings nicht preisgebunden. Dies gilt auch für Hörbücher, da diese weder Bücher noch buchnahe Produkte darstellen.

Ausnahmen vom GWB
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verbietet grundsätzlich Preisbindungen. Es gibt neben Büchern und Verlagserzeugnissen nur wenige Waren, die davon ausgenommen sind. Dazu gehören z. B. Tabakwaren und rezeptpflichtige Arzneien. Sie kosten überall das gleiche. Auch Taxitarife sind festgelegt und müssen zum Glück nicht mit jedem Taxifahrer und vor jeder Fahrt neu verhandelt werden.

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