Wer im Sabbatjahr auf Reisen geht und vom Coronavirus überrascht wurde, kann das Sabbatjahr nach Auskunft der ARAG Experten nicht vorzeitig aufgrund der Corona-Pandemie beenden. Ein Lehrerehepaar, das während der einjährigen Freistellung auf Reisen ging, wollte das Sabbatjahr frühzeitig abbrechen, weil die Auszeit aufgrund von Corona-Pandemie-Beschränkungen entwertet worden sei. Doch die Richter waren der Ansicht, dass es Lehrkräften durchaus zumutbar sei, ihre privaten Lebensverhältnisse an die Corona-Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, das die pandiemiebedingten Einschränkungen zum Zeitpunkt des gerichtlichen Urteils nur noch in Teilen bestünden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 6 B 925/20 und 6 B 957/20).

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