Die Befragung der Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen ist abgeschlossen. Rund 19 Prozent der Mitglieder haben sich beteiligt. Davon haben 70,6 Prozent für die Abschaffung der Pflegekammer gestimmt. Das sind rund 13,7 Prozent aller Mitglieder. Die Landesregierung hatte im Vorfeld angekündigt, das Ergebnis als Vorgabe für das weitere Vorgehen zu werten. Der Deutsche Pflegerat fordert die Landesregierung in Niedersachsen auf, mit dem Ergebnis der Befragung verantwortungsvoll umzugehen. Die Profession Pflege und deren Interessen dürfen nicht geschwächt und verwässert werden

„Aus Sicht des Deutschen Pflegerates bietet das Befragungsergebnis keinerlei Legitimation, die Pflegekammer in ihrer Autonomie stark zu reduzieren oder gar abzuschaffen“, mahnte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin. „Jedoch ist die Vorgeschichte und sind die Pannen bei der Umsetzung der Befragung ein trauriges Beispiel eines Politikversagens ersten Grades. Die aktuelle Landesregierung und insbesondere die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann haben der Pflegekammer von Anfang an eine tatkräftige und vor allem außenwirksame Unterstützung verweigert. Schon beim ersten Problem hat sich die Ministerin von der Kammer distanziert, anstatt diese zu stärken.

Mit dem Gesetz zur Errichtung der niedersächsischen Pflegekammer wurden umfangreiche hoheitliche Aufgaben an die Pflegekammer übertragen. Mangels Anschubfinanzierung war es für die Kammer ein noch größerer Kraftakt als ohnehin, die Organisation aus dem Nichts aufzubauen. Dann bereits nach zwei Jahren eine Evaluation durchzuführen und alleine eine Stimmungsfrage bei den Kammermitgliedern zur Schicksalsfrage zu stilisieren, ist unseriös. Die Ministerin hat sich damit selbst in eine schwierige Lage manövriert.

Eine sinnvolle, aussagekräftige Evaluation muss die gesetzlichen Aufgaben in den Blick nehmen und den Erfüllungsgrad umfassend und nachvollziehbar bewerten. Die Zufriedenheit der Kammermitglieder kann dabei lediglich eine Facette sein. Denn Kern des gesetzlichen Auftrages ist die Sicherung der Qualität der pflegerischen Versorgung! Hierfür, wie auch für ihre weiteren Aufgaben muss jeder Körperschaft die Chance und die Zeit gegeben werden, ihre Aufgaben anzugehen und darin eine gewisse Routine zu erreichen.

Statt die Profession Pflege zu stärken, hat man sie in Niedersachsen seitens der derzeitigen Landesregierung von Beginn an für inkompetent erklärt, sich selbst zu verwalten.

Wer glaubt, mit der Ankündigung der Abschaffung der Pflegekammer Ruhe für den anstehenden Wahlkampf zu erreichen, der wird sich getäuscht sehen.

Die Frustration der professionell Pflegenden insbesondere über die Politik der letzten 20 Jahre ist groß. Die professionell Pflegenden sind sich ihrer Stärke zu wenig bewusst, trotz der großen Zahl an Menschen, die in diesem Beruf arbeiten. Die Kammerbefürworter sind zum Teil seit 30 Jahren unterwegs. Sie werden sich durch einen Rückschlag in Hannover nicht entmutigen lassen. Und vielleicht hat ja die nächste Landesregierung mehr Einsicht in den Nutzen einer Pflegekammer. Wie man es politisch deutlich besser machen kann, das hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen aufrichtig gezeigt.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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