Die Bauminister von Bund und Ländern haben sich bei der Bauministerkonferenz in Weimar mit Blick auf die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dem Vernehmen nach mit breiter Mehrheit für einen Erhalt der bewährten mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Breitbandnetze ausgesprochen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Der Beschluss der Bauminister ist ein gutes Signal für den Erhalt einer preiswerten TV-Grundversorgung für mehr als 12 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland. Die jahrzehntelang bewährte Lösung der Abrechnung des TV-Anschlusses über die Betriebskosten ist wesentlich preiswerter als jede Individualversorgung. Würde sie wegfallen, wären finanziell schwächere Haushalte wie Hartz IV-Empfänger und Rentner die Leidtragenden. Denn ohne die Umlagefähigkeit kann der Sozialhilfeträger die Entgelte für Transferhaushalte nicht mehr im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernehmen. Mieter mit wenig Einkommen müssten dann bis zu 200 Euro pro Jahr mehr zahlen. Auch mit Blick auf den Glasfaserausbau gilt es, das kostengünstige System zu erhalten. Deshalb begrüßen wir die heutige Entscheidung der Bauminister ausdrücklich.“ 

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

 

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