- Veranstalter*innen können finanzielle Mittel für die pandemiegerechte Entwicklung und Umsetzung von Livemusik-Programmen, Konzertreihen sowie Musikfestivals erhalten
- bis zu 250.000 Euro für Musikfestivals
- bis zu 800.000 Euro für Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und musikalischen Veranstaltungsreihen
- digitale Workshops für Antragsteller*innen starten am 3. September 2020
- Antragsverfahren beginnt am 7. September 2020, 10 Uhr
Für das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ werden von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Rahmen von NEUSTART KULTUR bis zu 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Am kommenden Montag beginnt bei der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – das Online-Antragsverfahren. Das Programmziel ist es, die einzigartige musikalische Vielfalt der Konzertveranstaltungen aller Genres zu erhalten, denn diese sind ein essenzieller Bestandteil des Kulturlebens in Deutschland.
Veranstalter*innen die einen regelmäßigen Spielbetrieb gemäß der Fördergrundsätze nachweisen, können dabei für eine pandemiegerechte Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Musikgenres bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemäß der Fördergrundsätze Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen, Programmreihen und Festivals in Deutschland übernehmen.
Die Fördermittel können als Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals bis zum 31. August 2021 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Durchschnittswerte der Livemusikveranstaltungen der Jahre 2017 bis 2019. Berücksichtigt werden dabei die Anzahl der Konzerte, die verkauften Tickets und der Umsatz.
NEUSTART KULTUR
Kategorien für Veranstalter*innen und Musikfestivals
Kategorien 1 bis 6: Veranstalter*innen
- Kategorie 1 – bis zu 75.000 Euro
pro Jahr bis zu 50 Konzerte, bis zu 30.000 Tickets,
bis 1 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 2 – bis zu 150.000 Euro
pro Jahr mind. 51 Konzerte, mind. 30.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 3 – bis zu 200.000 Euro
pro Jahr mind. 200 Konzerte, mind. 150.000 verkaufte Tickets, 5-10 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 4 – bis zu 400.000 Euro
pro Jahr mind. 300 Konzerte, mind. 250.000 verkaufte Tickets, 10-20 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 5 – bis zu 600.000 Euro
pro Jahr mind. 400 Konzerte, mind. 500.000 verkaufte Tickets, 20-100 Mio. Euro Umsatz
- Kategorie 6 – bis zu 800.000 Euro
pro Jahr mind. 700 Konzerte, mind. 1 Mio. verkaufte Tickets, über 100 Mio. Euro Umsatz
Kategorien 7 bis 9: Musikfestivals
- Kategorie 7 – bis zu 75.000 Euro
bis 10.000 verkaufte Tickets, bis 1 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 8 – bis zu 150.000 Euro
über 10.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio. Euro Umsatz - Kategorie 9 – bis zu 250.000 Euro
über 30.000 verkaufte Tickets, über 5 Mio. Euro Umsatz
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter*innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung.
- Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben.
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Antragsstart: 7. September 2020, 10 Uhr
digitale Workshops und Antragsberatung: ab 3. September 2020
Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.
Die detaillierten Fördergrundsätze sind seit dem 20. August 2020 auf der Webseite der Initiative Musik veröffentlicht. Für Antragsteller*innen werden ab dem 3. September 2020 mehrere digitale Workshops angeboten. Dazu stehen häufige Fragen zu den Antragsbedingungen und zum Verfahren für das NEUSTART-KULTUR-Programm zur Verfügung. Diese werden im Rahmen des neuen Programms regelmäßig ergänzt und aktualisiert.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Programm wird die Initiative Musik mit zusätzlichen Mitteln für insgesamt drei Teilprogramme ausgestattet. Auch die Künstler*innenförderung (10 Millionen Euro) sowie die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Musikclubs (27 Millionen Euro) werden im Rahmen von NEUSTART KULTUR, mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, unterstützt.
Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie unterstützt die Präsentation, Verbreitung und den Export von Musik aus Deutschland. Sie fördert den musikalischen Nachwuchs, Musiker*innen mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclubs. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.
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