Anlässlich der ersten Lesung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) heute im Deutschen Bundestag fordert die Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) die Bundesregierung dazu auf, Nachbesserungen bei der geplanten Einführung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zu bisherigen Dienstleistungen der Apotheken und die für die Erbringung der neuen Dienstleistungen erforderlichen Qualifikationen. Auch die bislang vorgesehene Fondssystematik erscheint ungeeignet. Zu bevorzugen ist eine gezielte Vergütung für nachgewiesene und quittierte Beratungsleistungen.

Gemeinsam begrüßen der BKK Dachverband, der IKK e.V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“, dass die Bundesregierung das Thema zusätzliche pharmazeutischen Dienstleistungen im Sinne einer Verbesserung der Versorgung anpackt. „Für die Sicherstellung der Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen bedarf es eines gemeinsamen, lösungsorientierten Agierens von Apothekerschaft und Krankenkassen“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Insbesondere das stärkere Einbringen pharmazeutischer Kernkompetenzen durch eine persönliche Beratung und Betreuung der Patienten in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt kann hier der entscheidende Schritt sein.“ Gerhard Sehnert, Geschäftsführer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, ergänzt: „Im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit oder zur Steigerung der Therapietreue ist die Stärkung der pharmazeutischen Dienstleistungen im Sinne der persönlichen Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker ein gewichtiges Argument für die Präsenzapotheke. Vor dem Hintergrund von Chancengleichheit zwischen Stadt und Land müssen diese auch weiterhin im ländlichen Raum präsent sein.“

Doch zur langfristigen Sicherung der Rahmenbedingungen ist eine Umgestaltung der Apothekenvergütung dringend notwendig. „Die Finanzierung der vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro ist auch im Gesetzesentwurf nicht hinreichend ausgestaltet“, mahnt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., an. Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung der KNAPPSCHAFT, betont: „Bei der Umgestaltung muss auch die 2hm-Studie des Bundeswirtschaftsministeriums Berücksichtigung finden.“ Die Bundesregierung müsse hier dringend noch konkreter werden und dies im VOASG nachbessern, so die Partner der Kooperationsgemeinschaft.   

kuk – Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen hat sich Mitte 2009 mit dem Ziel gegründet, den interessenpolitischen Einfluss auf Bundes- und Fachebene, insbesondere im GKV-Spitzenverband, zu bündeln und abgestimmt auszubauen. Der Kooperationsgemeinschaft gehören der BKK Dachverband, der IKK e.V., die KNAPPSCHAFT sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Damit vertritt das Bündnis rund ein Drittel der Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Partnerschaftliche Verbundenheit und Kooperation mit zahlreichen klein- und mittelständischen und vielen der größten Unternehmen, Handwerksbetrieben und Betrieben in Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zeichnet die vier kuk-Partner aus. Für die Belange ihrer Versicherten und Arbeitgeber setzt sich die kuk im Rahmen der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung in der Gesundheitspolitik ein.

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