Weitere Details zum Emissionsvolumen und festen Zinssatz sowie zur Zuteilung werden zeitnah nach Beendigung des Angebotszeitraums bekannt gegeben.
Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutschland, notifizierte Wertpapierprospekt steht zum Download unter www.karlsberg.de/investoren und www.bourse.lu zur Verfügung.
Disclaimer
Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Karlsberg Brauerei GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2020/2025 der Karlsberg Brauerei GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2020/2025 der Karlsberg Brauerei GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) am 2. September 2020 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der unter www.karlsberg.de/investoren und www.bourse.lu veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Karlsberg Brauerei GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.
Unternehmensverbund Karlsberg
Eisenbahnstraße 49
66424 Homburg/Saarpfalz
Telefon: +49 (6841) 105-0
Telefax: +49 (6841) 105-840
http://www.karlsberg-verbund.de
Telefon: +49 (6841) 105-414
E-Mail: petra.huffer@karlsberg.de