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Die Heidelberger Lebensversicherung hat einem nahezu vollständig blinden Angestellten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Begründung verweigert, dass er trotz seiner Erkrankung weiterhin berufsfähig sei.

Ein Angestellter eines Großkonzerns leidet an einer Augenerkrankung, die im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung des Sehvermögens bis zur Erblindung führt. Gleichwohl nahm ihn die Heidelberger Lebensversicherung als Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Nachdem sich in den letzten Jahren die Erkrankungen leider auch tatsächlich verschlechterte und er nun nahezu vollständig erblindet ist, beantragte er Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Heidelberger Lebensversicherung lehnte diese allerdings nun ab und begründete dies damit, dass keine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliege. Denn die Versicherung erkennt zwar an, dass ihr Versicherungsnehmer vollständig erblindet sei, er könne ja aber noch an Besprechungen und Konferenzen zu 50% teilnehmen sowie Präsentationen erstellen.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um Unterstützung bei dem Vorgehen gegen die Versicherung. „Wir erachten die Ablehnung der Versicherung für völlig unbegründet. Eine solche fehlerhafte Bearbeitung eines Leistungsfalls haben wir schon seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf, Fachanwältin für Versicherungsrecht. „Denn es ist zwar zutreffend, dass unser Mandant noch Tätigkeiten verrichten kann, allerdings ist er hierbei in erheblichem Maße auf den Goodwill seines Arbeitgebers und die Unterstützung seiner Kollegen angewiesen. Andere Tätigkeiten, insbesondere Reisetätigkeiten, die unabdingbar zu seiner Berufstätigkeit dazu gehören, kann er gar nicht mehr ausüben.“ Rechtsanwältin Kempf ist daher sehr zuversichtlich, dass die Heidelberger Lebensversicherung noch außergerichtlich von ihrem Irrtum überzeugt werden kann und diese den Leistungsfall anerkennt.

Die Fachanwältin für Versicherungsrecht empfiehlt daher Versicherungsnehmern, die ebenfalls Probleme mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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