“Dieser Antrag richtet sich gegen eine nicht funktionierende Selbstverwaltung”, stellte Schrader klar. “Es ist ein Punkt erreicht, da in den Körperschaften nur noch verwaltet wird, und es wird politisch hineinregiert – bis in unsere Therapieentscheidungen hinein. Dieses Korsett müssen wir abstreifen. Für uns ist der Punkt erreicht, wo wir nicht mehr bereit sind, in diesem System unseren Beitrag zu leisten.”
Deshalb stelle der FVDZ in seinem Fünf-Punkte-Papier folgenden Forderungen auf: die Wiederherstellung der freien Berufsausübung, die Herstellung eines echten Gebührentarifs, die Wiederherstellung einer funktionierenden Selbstverwaltung, die Wiederherstellung einer freiheitlichen Berufsausübung und die Wiederherstellung der Patientenorientierung.
Der EV-Sitzung in Bonn kommt in diesem Jahr eine besondere Rolle zu: Da der FVDZ wegen der Corona-Pandemie seine Hauptversammlung nicht wie geplant im Oktober als Präsenzveranstaltung abhalten kann, werden nun am Freitag und Samstag die Anträge vorbereitet. Während die Landesvorsitzenden in Bonn persönlich vor Ort sind, können die Delegierten über eine Live-Übertragung die Beratungen der Anträge verfolgen und via Chat-Kontakt Anmerkungen machen und Fragen stellen.
Nach der Sitzung erhalten die HV-Delegierten alle Beschlussvorlagen. Die Abstimmung erfolgt in einem schriftlichen Beschluss-Umlaufverfahren. Die Auszählung ist am 9. Oktober in der Bonner FVDZ-Geschäftsstelle.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.
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