Das BMEL bezuschusst 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Das BMEL fördert außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.
Vorgaben zu Platz und Aktivitätsbereichen einhalten
Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden; außerdem sind Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.
Das BMEL hat die BLE mit der Umsetzung des Bundesprogramms Stallumbau beauftragt. Das Bundesprogramm ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant.
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