Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eine Rechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso im Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de verweist in solchen Fällen auf den Hinweis der Verbraucherzentrale: "Nutzer sollten abhängig vom Absender der Rechnung beziehungsweise Mahnung unterschiedlich auf die falschen Forderungen reagieren."

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglich schriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zu beheben. Allerdings ist es hierbei wichtig, die korrekt abgerechneten Entgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher jedoch zurückhalten. Kuch meint: "Am besten teilen Betroffene dem Anbieter in einem Brief genau mit, welche Posten sie zurückweisen und warum sie nur einen Teil der Rechnung begleichen." Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten daher sofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Anders sieht es bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus. Mit den verschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen haben. Wer in die Falle tappt und bedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält, sollte weder bezahlen noch "sicherheitshalber" eine Kündigung des
vermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassen es zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht. Betroffene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können die Forderung des Inkasso-Unternehmens beispielsweise mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale schriftlich zurückweisen. Des Weiteren sollte ein Nachweis über den angeblich abgeschlossenen Vertrag eingefordert werden.

Generell ist in allen Fällen die schriftliche Form per Brief oder sogar als Einschreiben in der Regel erfolgversprechender als ein
Hotline-Anruf oder eine E-Mail. Die Information landet so gleich an der richtigen Stelle und wird nicht über ein Call-Center umgeleitet. Kuch rät: "Alle schriftlichen Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden, solange der Rechnungsstreit noch läuft. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können diese Schreiben als Beweismaterial dienen." Bestehen Gläubiger auf ihre Forderungen oder ist bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen, sollten sich Verbraucher an die örtliche
Verbraucherzentrale wenden oder sich einen Rechtsanwalt suchen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss diese vor dem Kontaktieren eines Anwalts einschalten. Betrugsversuche sind den Verbraucherzentralen meist bekannt und diese können auch beim Stellen einer Strafanzeige helfen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.teltarif.de/falsche-abrechnung 

 

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