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  • Anleihen, deren Kupons an nachhaltigkeitsbezogene Leistungsziele gebunden sind, werden als notenbankfähige Sicherheiten zugelassen
  • Zulässigkeit auch im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) möglich, sofern die programmspezifischen Zulässigkeitskriterien erfüllt werden
  • Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, dass Anleihen mit Kuponstrukturen, die an bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Leistungsziele gebunden sind, als Sicherheiten für die Kreditgeschäfte und auch für die geldpolitischen Outright-Geschäfte des Eurosystems zugelassen werden, sofern sie alle anderen Zulässigkeitskriterien erfüllen.

Die Kupons müssen mit einem Leistungsziel verknüpft sein, das sich auf eines oder mehrere der in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegten Umweltziele und/oder auf eines oder mehrere der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Klimawandel oder Umweltzerstörung bezieht. Damit wird das Spektrum der vom Eurosystem zugelassenen marktfähigen Sicherheiten erweitert und zugleich signalisiert, dass das Eurosystem Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit im Finanzsystem (Sustainable Finance) unterstützt.

Nicht marktfähige Sicherheiten mit vergleichbaren Kuponstrukturen sind bereits zugelassen. Der Beschluss vereinheitlicht damit die Behandlung marktfähiger und nicht marktfähiger Sicherheiten mit solchen Kuponstrukturen.

Der Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.

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