Doppelresidenz als Leitbild, gleiche Rechte für Väter und Deeskalation von familiengerichtlichen Verfahren waren am 2. Oktober 2015 die Hauptforderungen der einstimmig angenommenenResolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die 47 Mitgliedsstaaten. Während andere europäische Länder die Forderungen längst umsetzten, blieb die deutsche Regierung tatenlos.

„5 tatenlose Jahre, in denen die Politik zwar medienwirksam über Kinderrechte spricht, deren Verwirklichung im selben Atemzug aber verhindert. 5 Jahre, in denen man die Gleichberechtigung voranbringen wolle, sich dann aber der notwendigen Weichenstellungen verweigert. Deutschland ist familienrechtlich bereits ein Entwicklungsland und wenn die Politik nicht endlich umsteuert, dann wird sich daran auch das nächste Jahrzehnt nichts ändern – die nächste Generation von Kindern, die darunter zu leiden hat. Die Probleme des Alleinerziehens, der Kinder- und Altersarmut insbesondere von Müttern und der Entfremdung von Kindern werden so nicht beseitig“. Markus Witt, Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org ist verärgert. Das Bündnis setzt sich für gemeinsame Elternschaft von Müttern und Vätern auf Augenhöhe auch nach einer Trennung ein, dass kein Elternteil als „Alleinerziehend“ zurückgelassen und niemand aus dem Leben seiner Kinder ausgegrenzt wird. Eigentlich Forderungen, welche auf eine breite Zustimmung auch aus der Politik stoßen müssten.

Daher war die Freude groß, als die Parlamentarische Versammlung des Europarates am 2. Oktober 2015 mit ihrer einstimmig angenommenen Resolution 2079(2015) ein deutliches Zeichen an alle 47 Mitgliedsstaaten sandte: hin zu gemeinsamer, gleichberechtigter Elternschaft mit der Doppelresidenz (Wechselmodell) als Leitbild, hin zu deeskalierenden Regelungen im Sinne der sogenannten „Cochemer Praxis“ im Familienrecht.

Forderungen, die in anderen europäischen Ländern bereitwillig umgesetzt wurden. Norwegen war eines der ersten Länder, die 2017 die Änderungen vornahmen. Jüngst hat Dänemark sein Familienrecht genau auf diese Eckpfeiler hin reformiert. Andere Länder wie Belgien oder Spanien hatten wesentliche Elemente schon vorher umgesetzt.

„In Deutschland ist auch nach 5 Jahren immer noch nichts passiert. Die Politik hat auch bereits erkennen lassen, dass sie die nächsten Jahre weiterhin blockieren will“, erläutert Witt die Situation. So sieht die SPD-Fraktion solche Forderungen eher als eine sich vielleicht in 20 Jahren erfüllende „Zukunftsvision“. Auch die anderen Fraktionen halten sich zurück, obwohl bereits heute 77% der Bevölkerung sich die gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung durch Mutter und Vater wünschen.

Einzig die FDP brachte einen Antrag zur Umsetzung der Resolution in den Bundestag ein, scheiterte als Oppositionspartei aber am Widerstand der Regierungskoalition, die bereits 8 Jahren tatenlos die dringend notwendigen Änderungen im Familienrecht ausgesessen hat. Selbst die im Frühjahr 2019 bereits groß angekündigte Reform des Unterhaltsrechts wurde durch das SPD-geführte Bundesjustizministerium auf unbestimmte Zeit verschoben.

Völlig unverständlich ist auch, weshalb Wege hin zur Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren im Sinne der „Cochemer Praxis“ blockiert werden. Davon würden Eltern, Kinder und auch die Gerichte profitieren. Witt hat hierzu aber eine Vermutung. „Anwälte und Gutachter verdienen vor allem am Streit der Eltern. Wir kennen es auch aus anderen Ländern, dass gerade diese Berufsgruppen aus wirtschaftlichen Interessen starken Einfluss auf die Gesetzgebung zu Lasten von Kindern nehmen“. So war dies bereits bei der letzten Familienrechtsreform in Deutschland zu beobachten, wo im Zuge des Gesetzgebungsprozesses wirksame Elemente der Cochemer Praxis unter Einfluss von Lobbygruppen immer weiter zurückgestrichen und somit wirkungslos wurden. In der Folge haben wir weiterhin ein Familienrecht, welches Eltern in den Streit treibt und Kinder zwischen ihren Eltern aufreibt.

Witt hofft, dass die Diskussion um die von der FDP aufgebrachte Initiative für die Umsetzung der Resolution auch in den anderen Parteien Gehör findet und die Blockade eines zeitgemäßen Familienrechts doch noch aufgegeben wird.

Das Bündnis doppelresidenz.org hatte Anfang 2019 eine Petition mit über 16.000 Unterschriften für ein zeitgemäßes Familienrecht an den Bundestag gesandt – diese befindet sich auch 1 ½ Jahre später noch immer in der Prüfung.

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doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz voran zu treiben. Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereit stellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren. Eine Übersicht über die aktuellen Partner erhalten Sie auf www.doppelresidenz.org/Partner 

Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.

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