Anlässlich der ersten parlamentarischen Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KZHG) haben die Betriebskrankenkassen ihre Zahlen zur Leistungsentwicklung im Krankenhaus erneut ausgewertet.

Die Zurückstellung elektiver Eingriffe, die vom Gesetzgeber angestrebt war, hat viele Krankenhausbetten in den Frühlings- und Sommermonaten leer stehen lassen und die Verlagerung von Ressourcen auf COVID19-Kapazitäten ermöglicht.

Die BKK-Auswertung zeigt insofern den Erfolg der Pandemiemaßnahmen des Gesetzgebers, aber auch, dass die Auslastung der Krankenhäuser inzwischen wieder spürbar gestiegen ist. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, pandemiebedingte Eingriffe in Qualität und Personalausstattung früher als vorgesehen zurückzunehmen und damit nicht bis Jahresende zu warten.

„Wir sehen pandemiefeste Strukturen unserer Krankenhäuser in unseren Belegungszahlen, aber auch einen stabilen Trend zur Rückkehr in den Regelbetrieb. Dies erlaubt eine raschere Neubewertung einiger gesetzlicher Maßnahmen, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes „Mehr qualifiziertes Pflegepersonal am Patientenbett erhöht deutlich die Patientensicherheit und es ist möglich, eine weitaus bessere Behandlungsqualität zu erreichen.“

Auch wenn die Aufnahmedaten noch nicht mit den Abrechnungsdaten der Krankenhausaufenthalte verknüpft werden konnten, erkennen die Betriebskrankenkassen in den aktuell abgerufenen Zahlen der Leistungsentwicklung im Krankenhaus für BKK-Versicherte doch bereits einen Trend: Eine Erholung bei Fallzahlen anderer Krankheitsbilder mit dem Abflachen der stationären Aufnahmen wegen einer COVID19-Diagnose. Bereits Ende Juni erreicht die Zahl der stationären Aufnahmen nahezu das Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie.

Da die Krankenhäuser bereits zuvor schrittweise in den Regelbetrieb zurückgekehrt sind, konnten die Personaluntergrenzen ab dem 01. August 2020 für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wieder in Kraft gesetzt werden. Dies ist aus Sicht des BKK Dachverbandes nicht ausreichend. Die aktuellen Zahlen zeigen Spielraum, die gesetzlichen Maßnahmen zu einer Mindestpersonalausstattung auf weiteren pflegesensitiven Stationen bereits vor dem Jahresende wieder wirken zu lassen.

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