(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) drängt auf eine zielgenauere Ausweisung der roten Gebiete im Zuge der neuen Düngeverordnung. Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung pocht er deshalb auf ein repräsentatives Messnetz für den Nitratgehalt des oberflächennahen Wassers und des Grundwassers für landwirtschaftliche Flächen und eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten und Vielfalt des gesamten Gartenbaus.

„Die Stickstoffbedarfsplanung muss flexibler an das Gemüsejahr angepasst werden“, fordert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Eine umfangreiche Dokumentation zum 1. März ist beispielsweise im satzweisen Anbau nicht realisierbar.

Es sollten außerdem Regelungen vorgesehen werden, die es erlauben, dass betriebsspezifisch bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Düngung mit entsprechender Düngebilanz, Ausnahmen von den Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten festgelegt werden können.

Bei der Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung ist auch der Eintrag von Stickstoff aus nicht-landwirtschaftlichen Quellen einzubeziehen und entsprechend abzugrenzen.

Die Ausweisung der P-belasteten Gebiete wird kritisch gesehen. Unter anderem bleibt unklar, wie die Phosphataustragsmengen für konkrete Regionen kleinräumig mit verlässlichen Daten unterlegt werden sollen.

Bemängelt wird außerdem die lange Übergangsfrist und die erste Modellierung mit dem alten Messstellennetz. Hier muss sichergestellt sein, dass schnellstmöglich mit aktuellen Daten und dem verbesserten Messnetz die Modellierung angepasst wird.

Mit Blick auf die drohende Ausweitung des Geltungsbereiches der Stoffstrombilanz um die Kulturen des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus und der Baumschulen fordert der ZVG zudem erneut, die gartenbaulichen Kulturen von der Stoffstrombilanz auszunehmen. Die an landwirtschaftlichen Kulturen orientierten Vorschriften sind nicht ein zu eins auf Zierpflanzen, Obstkulturen und Baumschulkulturen übertragbar.

Hintergrund:

Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist eine verbesserte Qualität und Quantität der Messstellen sowie eine Vereinheitlichung bei der Ausweisung durch die Länder verbindlich vorgeschrieben. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach am 18. September 2020 mit der Verwaltungsvorschrift befassen. Sie soll möglichst noch Ende September 2020 in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch bis Ende des Jahres Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen anzupassen.

Über Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Der ZVG ist der Zusammenschluss der gartenbaulichen Berufsorganisationen und Verbände in Deutschland. Er ist der Vertreter des Berufsstandes gegenüber der Bundesregierung, den Parteien, anderen Berufsgruppen und den Verbrauchern. Der ZVG vertritt national und international den Gartenbau in allen berufspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen.
Offizielles Zeichen des ZVG ist das grüne G.

Mehr Informationen zum Zentralverband Gartenbau im Internet: www.g-net.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 200065-20
Fax: +49 (30) 200065121
E-Mail: pressestelle@g-net.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel