Die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und -Abgasuntersuchung (AU) ist bei Neuwagen in privater Nutzung nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre fällig. Vor dem Termin empfiehlt es sich, ein wenig Zeit zu investieren und das Fahrzeug gründlich zu inspizieren. „Viele Mängel am Wagen erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen“, sagt Dieter Lauffs, Kfz-Fachmann bei TÜV Rheinland. So lässt sich beispielsweise die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht selbst kontrollieren. Dennoch gehört die fehlerhafte Beleuchtung am Fahrzeug zu den häufigsten Mängeln bei einer HU. Wer gut auf die Prüfung vorbereiten möchte, findet auf der Website von TÜV Rheinland eine detaillierte Checkliste. Ebenfalls ratsam: Das Fahrzeug vor dem Termin waschen und säubern. Das hinterlässt einen besseren Gesamteindruck und erleichtert die Arbeit der Prüfer.

Bequem und schnell Termin vereinbaren

Den genauen Zeitpunkt der HU können Autobesitzer dem Fahrzeugschein entnehmen oder auf der farbigen Plakette auf dem hinteren Kennzeichen nachlesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr – beispielsweise 2021 – der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat wie „8“ für August. An den Prüfstellen von TÜV Rheinland kostet die rund 160 Punkte umfassende Untersuchung 112,10 Euro. Termine können bequem und schnell online oder über die kostenfreie Service-Hotline 0800 8838 8838 vereinbart werden.

Plakette trotz geringer Mängel

Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es eine neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs den im Bericht vermerkten Defekt unverzüglich beheben lassen. Dies erspart dem Fahrzeughalter die Wiedervorführung seines Fahrzeugs, erhöht die Verkehrssicherheit und vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Wird die Plakette wegen erheblicher Mängel verweigert, bleibt dem Fahrzeughalter ein Monat Zeit, um das Auto zur Nachuntersuchung vorzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Frist vorerst bis zum 30. November 2020 auf zwei Monate verlängert worden.

Alle Informationen rund um die Hauptuntersuchung unter www.tuv.com/hu bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel