„Der Ausbau der Windenergie an Land steckt nach wie vor in der Krise. Die schwachen Zubauzahlen für das erste Halbjahr 2020 zeigen: Um den Windenergieausbau in Deutschland ist es nach wie vor schlecht bestellt. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Der Ausbaukrise kann daher auch nur mit einem Bündel von verschiedenen Maßnahmen begegnet werden. Daher ist der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Investitionsbeschleunigung ein – wenn auch wichtiger – Baustein, den Windenergieausbau wieder auf Kurs zu bringen.
Viele Windenergieprojekte werden heute aufgrund von Rechtsstreitigkeiten über ihre Zulässigkeit erheblich verzögert. Der VKU begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ansetzt und damit zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Das Gesetz hätte darüber hinaus eine gute Möglichkeit geboten, weitere Stellschrauben in Richtung einer Beschleunigung bei der Realisierung von Windenergieprojekten zu drehen. So etwa wäre es sinnvoll gewesen, die Fristen für eine Stellungnahme beteiligter Behörden zu verkürzen, eine Ausschlussfrist für Einwendungen im Verfahren festzulegen sowie eine gesetzliche Stichtagsregelung im Rahmen von Genehmigungsverfahren einzuführen.
Bedauerlich ist, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung von KWK-Anlagen über 50 MW gestrichen hat. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn auch Streitigkeiten hinsichtlich dieser Anlagen direkt den Oberverwaltungsgerichten zugewiesen worden wären. Gerade im Zuge von Atom- und Kohleausstieg spielen KWK-Anlagen auf Gasbasis eine entscheidende Rolle für die Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Auch hier können sich Verzögerungen sehr negativ und kostenträchtig auswirken. Wir werden uns deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, diese Anlagen wieder aufzunehmen.
Klar ist: Der Ausbau der Windenergie kann nur gelingen, wenn er von den Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lokalpolitik akzeptiert wird. Daher muss die für Herbst erwartete EEG-Novelle unbedingt Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung für den Windenergieausbau beinhalten. Aus Sicht des VKU gehört dazu etwa eine gesicherte Abgabe an die Standortkommunen und Anreize für Windparkbetreiber zur wirtschaftlichen Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.“
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