Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag, besuchte auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Armin Schuster die Kreiskliniken und informierte sich über das Zentralklinikum und weitere Themen rund um die Kliniken des Landkreises Lörrach. Maag sprach den Verantwortlichen ihre hohe Wertschätzung für das Projekt Zentralklinikum aus.

Der Bau des Zentralklinikums, Erfahrungen mit Covid-19 und gesetzliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser waren Themen bei einem Besuch der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karin Maag im Kreiskrankenhaus Lörrach am vergangenen Donnerstag, zu dem der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim Armin Schuster eingeladen hatte. Landrätin Marion Dammann und Vertreter der Kreiskliniken hatten sich dazu mit Karin Maag und Armin Schuster ausgetauscht. Maag zeigte sich beeindruckt von dem Projekt Zentralklinikum und der Gestaltung des Entscheidungsprozesses, der in der Schließung der jetzigen vier Standorte und dem Neubau eines Gesundheitscampus mündet.

„Ihre Arbeit hier ist vorbildlich“, bestätigte Maag dem Landkreis und seinen Kliniken. „Danke, dass Sie so engagiert dabei sind, diese zukunftsfähigen Strukturen in der Gesundheitsversorgung umzusetzen“, so Maag weiter. Sie stellte außerdem die Verabschiedung eines Zukunftsprogrammes für Krankenhäuser in Höhe von drei Milliarden Euro in Aussicht, in dessen Rahmen bundesweit Investitionen im Bereich der Digitalisierung oder Notfallversorgung gefördert werden sollen und von dem die Kreiskliniken profitieren könnten.

Covid-19 im Landkreis Lörrach

Covid-19 hatte den Landkreis und die Kreiskliniken nicht zuletzt durch den regen grenzüberschreitenden Pendlerverkehr innerhalb kürzester Zeit vor enorme Herausforderungen gestellt. Dass Regionen mit Außengrenzen einer Sondersituation ausgesetzt seien, merkte Armin Schuster an und fragte Karin Maag, ob eine grenzüberschreitende Aufarbeitung der Erfahrungen seitens der Bundes- oder Europapolitik angeschoben werden könne.

Mit Blick auf die erste Welle resümierte Dr. Bernhard Hoch, Geschäftsführer Medizin bei den Kreiskliniken, dass man insgesamt 718 Isolierpatienten sowie zeitgleich bis zu 48 bestätigte Fälle und bis zu 21 Beatmungspatienten mit und ohne Covid-19 behandelt habe – ausgehend von einer Beatmungskapazität für elf Patienten in Zeiten vor Corona. Die Mitarbeiter hätten dies mit hohem Engagement bewältigt, doch zeigte sich Hoch besorgt über eine mögliche zweite Welle. Abgesehen von Covid-19 betonte er, dass rund 90 Prozent der stationären Gesundheitsversorgung auf den Schultern von Krankenhäusern wie den Kreiskliniken lägen und forderte daher: „Wir wollen auch entsprechend berücksichtigt werden!“

Doch Corona-Prämien durch den Bund?

Seitens der Geschäftsführung der Kliniken wurde auch die Enttäuschung über die nicht bezahlten Pflege-Prämien als Anerkennung für die Leistung in der Corona-Zeit thematisiert. Hierzu berichtete Maag, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen beauftragt habe, einen Vorschlag vorzulegen, bei dem die Möglichkeit gestaffelter Prämien geprüft würde, die dann denjenigen Pflegekräften zugutekommen sollen, die besonders in die Versorgung von Covid-19-Patienten eingebunden waren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit dem geplanten Konzept der Integrierten Notfallzentren ist eine Entlastung der Notaufnahmen zu erwarten. Die Ersteinschätzung der Patienten müsse allerdings bei den Kliniken angesiedelt werden, so Marco Clobes, Geschäftsführer Verwaltung & Service bei den Kreiskliniken.

MDK-Reformgesetz

Bei den Fallprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) spüren die Kreiskliniken eine deutliche Entlastung. „Wir begrüßen dies ausdrücklich“, freute sich Clobes. Das MD-Reformgesetz hatte den Medizinischen Dienst, der bislang eine Einrichtung der Krankenkassen war, zu einer unabhängigen Prüfinstanz gemacht. Das Gesetz sieht außerdem deutlich weniger und dafür gezieltere Abrechnungsprüfungen vor.

Bei diesen Prüfungen geht es häufig um Patienten, die die Kliniken wegen fehlender Nachversorgung, zum Beispiel in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder im familiären Umfeld, nicht entlassen können und dann weiterversorgen – ein Gebot der Menschlichkeit. „Daraus wird dann der Vorwurf der Falschabrechnung gemacht und wir werden auch noch bestraft“, so Geschäftsführer Clobes. Landrätin Dammann fügte hinzu, dass Kurzzeitpflege nicht kostendeckend finanziert sei und Heimträger diese Leistung somit nicht anbieten können. Die Problematik verschärfe sich noch dadurch, dass die Heime im Landkreis gut ausgelastet seien. Dass es hier einer politischen Lösung bedarf, darin stimmten alle Anwesenden überein.

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