Mit sofortiger Wirkung werden die Besucherregeln am Uniklinikum Jena (UKJ) wieder einen Schritt gelockert. Ab heute ist der Patientenbesuch bereits ab dem 1. Tag des Aufenthalts für zwei Stunden möglich. Um die Infektionsgefahr auf den Stationen weiterhin gering zu halten, wird darum gebeten, dass sich weiterhin möglichst nur ein Besucher pro Patientenzimmer aufhält.
Darüber hinaus gelten die bekannten Besucherregeln:
- Der Patient legt für die Dauer seines Aufenthalts eine Person als Besucher fest.
- Vor dem ersten Zutritt muss sich der Besucher am Haupteingang anmelden und einen Fragebogen ausfüllen. Für weitere Besuche erhält er eine Besuchererlaubnis, die er beim Betreten des Klinikums vorzeigt.
- Besuche sind täglich zwischen 15 und 19 Uhr möglich. Der größte Andrang herrscht in der Regel um 15 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, auch andere Uhrzeiten innerhalb des Zeitfensters für den Besuch zu nutzen.
„Mit der erweiterten Besuchsregelung möchten wir erreichen, dass so viele Patienten wie möglich Besuch erhalten können, aber gleichzeitig die Anzahl der von extern ins Haus kommenden Personen weiterhin so gering wie möglich gehalten wird“, sagt Prof. Jens Maschmann, Medizinischer Vorstand des Uniklinikums.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Universitätsklinikum Jena
Bachstrasse 18
07743 Jena
Telefon: +49 (3641) 9300
http://www.uniklinikum-jena.de
Ansprechpartner:
Anne Curth
Pressereferentin
Telefon: +49 (3641) 9391183
Fax: +49 (3641) 9391187
E-Mail: anne.curth@med.uni-jena.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (3641) 9391183
Fax: +49 (3641) 9391187
E-Mail: anne.curth@med.uni-jena.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.