Noch bis zum 31. August 2020 können Künstlerinnen und Künstler und Kreative mit Hauptwohnsitz in Hamburg bei der Behörde für Kultur und Medien die Neustartprämie für ihre künstlerische Tätigkeit beantragen. Die pauschale und nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro soll dabei helfen, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Seit Anfang Juli wurden bereits rund 6.000 Anträge gestellt und knapp 5.000 bewilligt. Insgesamt wurden bis heute über neun Millionen Euro ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann noch bis zum 31. August 2020 unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Künstlerinnen, Künstler und Kreative sind nach wie vor besonders von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen. Überall ist zu spüren, wie mit hoher Kreativität kulturelles Leben wieder möglich wird und sich teilweise ganz neue, pandemiegerechte Wege sucht. Diese Kreativität und diesen Willen nach kulturellem Arbeiten wollen wir unterstützen. Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe hat Hamburg daher mit der Neustartprämie ein Instrument aufgelegt, das verstärkt die Wiederaufnahme der künstlerischen und kreativen Tätigkeit ermöglicht. Ich danke allen Kreativen, die sich mit vielfältigen Ideen der neuen Situation stellen und ich danke den Kolleginnen und Kollegen in der Behörde für Kultur und Medien, die dabei helfen und mit viel Engagement das Antragsverfahren der Neustartprämie ermöglicht haben.“

Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit dem Bund geplant. 

Neustartprämie im Überblick

Umfang: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar

Antragszeitraum: Seit Anfang Juli, noch bis 31. August 2020

Antragsberechtigt: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.

Antrag: Der Antrag kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Infos.

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