"Das Gesetz muss gewährleisten, dass alle Lebensmittel sowie alle Lebensmittelhersteller, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze, in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden. Das tut es momentan noch nicht", teilt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, mit. Darüber hinaus fordert der Verband, dass alle Handelspraktiken, die von der EU-Richtlinie als unlauter qualifiziert werden, zu verbieten und zwar unabhängig davon, ob sie vereinbart worden sind. Dazu Feller: "Aufgrund der Marktmacht der führenden Lebensmittelhändler werden die Lieferanten im Zweifel immer zu entsprechenden vertraglichen Zugeständnissen bereit sein, um ihre Lieferungen sicherstellen zu können. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber hier einen entsprechenden Schutz gewährleisten."
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Die Ernährungsindustrie ist mit rund 622.253 Beschäftigten in 6.225 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 82 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. 2019 konnten die Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie einen Jahresumsatz von 185,3 Milliarden Euro erwirtschaften. Mit einer Exportquote von 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.
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