„Manchmal reicht schon ein Telefonat aus, manchmal bedarf es mehrerer persönlicher Termine, um zu helfen“, erklärt Elke Diehl. „Wir nehmen uns viel Zeit für die Beratung, hören uns die Probleme der Menschen an und gehen darauf ein. Wir möchten, dass sie mit einem guten Gefühl aus unserem Büro hinausgehen. Wir gehen in unseren Beratungen individuell auf jeden ein, informieren rund um das Pfändungsschutzkonto, versuchen, Vergleiche mit Gläubigern zu erzielen, bis zur Möglichkeit, die Schulden über ein Insolvenzverfahren zu bereinigen.“
Einige Wochen lang war wegen der Corona-Pandemie eine Beratung ausschließlich am Telefon oder online möglich. „Das war mitunter sehr umständlich, weil uns Unterlagen fehlten, die die Ratsuchenden normalerweise zu den Terminen mitbringen“, erklärt Yvonne Steller. „Viele unserer Kunden haben wirklich extreme Probleme, wenn sie zu uns kommen. Wir versuchen, ihnen Ängste zu nehmen und das geht sicher besser, wenn man sich sieht und nicht nur miteinander telefoniert.“ Mittlerweile können wieder persönliche Beratungstermine vereinbart werden.
Durch die Pandemie könnte im Laufe des Jahres mehr Arbeit auf die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zukommen: „Menschen, die durch die Corona-Pandemie ihre Arbeit verloren haben, in Kurzarbeit sind oder waren und dadurch ihre Miete nicht zahlen oder anderen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, werden in eine finanzielle Schieflage geraten“, vermutet Diehl. „Eins ist aber klar: Wir sind da für jeden, der Beratung und Hilfe benötigt.“ Die Mitarbeiterinnen erklären weiter: „Die Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Vogelsbergkreises ist kostenfrei. Wir sind persönlich, telefonisch oder online für Sie da. Für persönliche Beratungen ist eine Terminvereinbarung notwendig. Die bekannte offene Sprechstunde kann derzeit nicht angeboten werden. Wir bieten auch eine Beratung an, noch bevor Schulden entstehen, aber eben auch gerade dann, wenn man das Gefühl hat, dass einem die Schulden schon über den Kopf gewachsen sind. Wir informieren und vermitteln Wissen, damit die Ratsuchenden nicht mehr voller Angst sind, sondern richtig über ihre finanzielle Situation Bescheid wissen. Wenn es die Situation erfordert, begleiten wir die Kunden auch bis zu einem möglichen Privatinsolvenzverfahren.“
Wichtiger Hinweis: Sonderzahlungen, die der Staat auf Grund der Corona-Pandemie leistet, sind nicht pfändbar und werden als solche von der Schuldnerberatungsstelle bescheinigt.
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