Die Betriebskrankenkassen haben einen Vorschlag erarbeitet, wie die Gelder des im Rahmen des „Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ der Regierungskoalition ebenfalls verabschiedeten „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ sinnvoll verausgabt werden sollten.

„Wir begrüßen das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser ausdrücklich“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Wichtig ist es aber, dass die Maßnahmen zielgerichtet und nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Außerdem dürfen sich die Förderungen des bereits bestehenden Programms „Krankenhausstrukturfonds“ mit denen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ nicht widersprechen. Allein wegen der vielen thematischen Überscheidungen gehören beide Programme harmonisiert“, erklärt Franz Knieps weiter.

Eines der übergeordneten Förderziele soll zu Recht die Verbesserung der Versorgung über eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser sein. Der Förderung sollten jedoch international etablierte Standards zu Grunde liegen, und sie sollte in Teilschritten erfolgen, um der sehr heterogenen, individuellen Situation der Krankenhäuser und den jeweils erreichten Digitalisierungs-Niveaus gerecht zu werden. Auf die Agenda gehört auch die Steigerung der IT-Sicherheit mit entsprechenden Standards sowie die Nutzbarmachung von Krankenhausdaten für die Forschung.

Zukunftsweisende Versorgung muss stärker ausgestaltet werden

Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ nimmt ferner moderne Notfallkapazitäten in den Fokus.

„Hier sollten die Investitionen insbesondere in die digitale Ausstattung von Rettungswagen fließen. Sie müssen mit telemedizinischen Geräten und Kommunikationsmedien ausgestattet werden, die mit denen im Krankenhaus korrespondierenden. Dänemark macht uns seit 2007 vor, wie eine gute, prähospitale Versorgung aussehen kann. Der Telenotarztdienst in Aachen ist außerdem ein Beispiel für eine vergleichbare Initiative in Deutschland“, so Franz Knieps.

Der Aufbau eines Verzeichnisses für mehr Transparenz über vorhandene (Notfall-)Behandlungskapazitäten und der Anschluss der Krankenhäuser an telemedizinische Notfallnetzwerke sollten weitere, aus Sicht des BKK Dachverbands förderfähige Maßnahmen sein.

„In ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser gehören außerdem Investitionen zum Aufbau eines digitalen Entlassmanagements, das die Kommunikationswege und -zeiten zwischen Krankenkasse und Krankenhaus reduziert. Durch einen digitalen Echtzugriff auf Routinedaten könnte der Nachsorgebedarf (z. B. Antrag auf Pflegegrad, Hilfsmittelversorgungen, Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen) einer Patientin oder eines Patienten schneller mit den Krankenkassen und Leistungserbringern abgestimmt werden“, erklärt Franz Knieps.

„Wir als Betriebskrankenkassen wollen aber auch das Pflegepersonal entlastet wissen. Digitale Lösungen, wie der Einsatz von Dokumentations- und Assistenzsystemen, sollten förderfähig sein. Die elektronische Patientenakte und der Einsatz von mobilen Endgeräten, wie z. B. Tablets oder Smartphones, können die tägliche Arbeit der Pflegekräfte erleichtern und beschleunigen. Auch den Einsatz intelligenter und vernetzter Robotik und Technik zur Unterstützung bei patientenzentrierten Tätigkeiten gilt es zu fördern“, fordert Franz Knieps.

Zum „Förderprogramm Krankenhaus“ gehört aber auch weiterhin die Debatte um eine Krankenhausstrukturreform.

„Gerade die Corona Pandemie hat gezeigt, dass im Hinblick auf den Pflegekräftemangel aber auch die Qualität der Versorgung Überlegungen zu einer Konzentration, Spezialisierung und Umwidmung von Krankenhäusern in MVZ oder Pflegeeinrichtungen keine Tabuthemen bleiben dürfen“, erklärt Franz Knieps.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2700406-0
Telefax: +49 (30) 2700406-999
http://bkk-dv.de/

Ansprechpartner:
Andrea Röder
Stellvertretende Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 2700406302
Fax: +49 (30) 2700406111
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel