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  • Hohe Hygienemaßnahmen schützen Patienten, Fachpersonal und Zahnärzte
  • Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam, ob eine Behandlung – ohne Gesundheitseinbuße – verschoben werden kann
  • „Gesund im Mund“ stärkt das Immunsystem

Die Zahnärzte in Schleswig-Holstein sind weiterhin für die Patienten da. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Doch Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohem Hygienestandards. Infektionsschutz ist bei uns täglich gelebte Vorsorge. Daher brauchen Patienten keine Bedenken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht“, erklärt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. Zurzeit verzichten Zahnärzte außerdem weitgehend auf den Einsatz von Turbinen, um die Entstehung von Aerosol zu verhindern. Darüber hinaus schützt eine leistungsstarke Absaugetechnik die Patienten. Vor der Behandlung wird darauf geachtet, dass Wartezeiten so kurz wie möglich sind und im Wartezimmer ausreichender Sicherheitsabstand besteht.

Der Kammerpräsident bittet Patienten, Termine daher nicht generell einfach abzusagen, sondern sich mit ihren Fragen an ihren Zahnarzt zu wenden. Dann werde gemeinsam entschieden, ob eine Behandlung – ohne Gesundheitseinbuße! – auch verschoben werden kann.

Ein Beispiel: die professionelle Zahnreinigung (PZR). In einzelnen Fällen, wie etwa die  Entfernung von Raucherbelägen, kann man diese sicherlich verschieben. In den meisten Fällen handelt es sich aber um Erhaltungstherapie, z. B. bei Parodontitis (Zahnbetterkrankung). Hier bricht die Erkrankung sofort wieder auf, wenn nicht regelmäßig der Biofilm entfernt wird. „Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem und verhindert mögliche Auswirkungen auf Allgemeinerkrankungen“, so der Kammerpräsident, und ergänzt: „Eine flächendeckende zahnärztliche Notfallversorgung wird auch in Corona-Zeiten immer gewährleistet.“

Für Corona-Infizierte, unter Quarantäne befindliche und unter Corona-Verdacht stehende Notfallpatienten ist im UKSH eine spezielle Corona-Notfallversorgung eingerichtet. Die Anmeldungen dafür müssen über die jeweilige Zahnarztpraxis laufen. „Mit alle diesen Maßnahmen und gemeinsamen Verhaltensregeln beugen wir eine Verbreitung der Covid-19-Erkrankung vor“, so Brandt.

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