Dabei liegen der Niedersächsische Weg und das Volksbegehren in ihren Zielen nahe beieinander: Beide wollen einen besseren Grünland-, Gewässer- und Wiesenvogelschutz und einen besseren Schutz der Strukturen in der Landschaft. Klaus Ahrens, der zugleich Vizepräsident der Deutschen Berufs- und Erwerbsimker ist, sieht deshalb im Niedersächsischen Weg und dem Volksbegehren auch keinen grundlegenden Gegensatz. Der Unterschied sei aber: „Das Volksbegehren hat bereits einen fertigen und juristisch geprüften Gesetzestext für besseren Artenschutz in Niedersachsen vorgelegt. Der Niedersächsische Weg ist bislang nur eine sehr vage Absichtserklärung, niemand muss sich daran halten. Deshalb finden ihn die Landwirtschaftsvertreterinnen und -vertreter ja auch so gut“, meint Ahrens. „Wir brauchen im Natur- und Artenschutz aber endlich Verbindlichkeit, die das Landvolk nach den Verlautbarungen einiger seiner Kreisvorsitzenden in Wahrheit immer noch nicht will.“
Wenn der Niedersächsische Weg sich nicht nur in schönen Überschriften einig sei, sondern ein genau so gutes Ergebnis an gesetzlichen Regelungen erziele wie das Volksbegehren, sei das sehr zu begrüßen. „Es steht aber in den Sternen, wann das so weit sein wird. Wir machen dem jedenfalls weiter Beine und sammeln weiter Unterschriften für das Volksbegehren“, so Ahrens.
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