SOKA-BAU bietet an, dabei eine Vermittlerrolle zu übernehmen: Betriebe, die kurzfristig Beschäftigte einem anderen Unternehmen überlassen möchten, können eine kostenfreie Anzeige auf bau-stellen.de schalten. Bei weiteren Fragen zu dieser Unterstützungsmöglichkeit können sich Bauunternehmen gerne unter jobportal@soka-bau.de melden. Ein Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüberlassung/Kollegenhilfe gibt es auf der Internetseite soka-bau.de.
Betriebe des Baugewerbes dürfen Arbeitskräfte innerhalb der Branche verleihen, wenn der verleihende sowie der aufnehmende Betrieb seit mindestens drei Jahren unter den gleichen Rahmen- oder Sozialkassentarifvertrag fallen und eine Verleiherlaubnis der Agentur für Arbeit vorliegt. Eine schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit reicht bei einem brancheninternen Verleih von Arbeitskräften (Kollegenhilfe) dann aus, wenn der verleihende Baubetrieb weniger als 50 Beschäftigte hat und durch den maximal zwölfmonatigen Verleih Entlassungen oder Kurzarbeit vermieden werden sollen.
Unter dem Dach von SOKA-BAU mit Sitz in Wiesbaden sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).
Aufgaben der ULAK und der ZVK sind – jeweils auf tarifvertraglicher Grundlage – Urlaubsansprüche betriebsübergreifend zu sichern, Versorgungslücken zu schließen und die Berufsausbildung auf finanziell sichere Füße zu stellen. Von den Leistungen profitieren rund eine Million Arbeitnehmer, 80.000 Arbeitgeber, 40.000 Auszubildende und 360.000 Bauprofis im Ruhestand.
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