Eine molekularbiologische Testung ist nur ein PCR-Test, kein Antikörper-Test.
Auch weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass der Test maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein darf. Wird der Test erst nach der Einreise durchgeführt, gilt bis zum Erhalt des Testergebnisses die Pflicht zur häuslichen Absonderung.
Zu den Risikogebieten zählen aktuell beispielsweise Ägypten, Brasilien, Dominikanische Republik, Serbien und Ukraine. Eine Auflistung der Risikogebiete findet sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Informationen des Landes Hessen zur Corona-Thematik und entsprechenden Verordnungen finden Bürgerinnen und Bürger auf www.hessen.de, beziehungsweise unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Über Fragen der Quarantäne/Absonderung von Bürgern mit Wohnsitz im Vogelsbergkreis entscheidet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de