Antragssteller und Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegekassen haben Anspruch auf umfassende individuelle Pflegeberatung durch die gesetzlichen Pflegekassen (§ 7a SGB XI Pflegeberatung). Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Pflegebedürftigen mit der Pflegeberatung der Pflegekassen außerordentlich zufrieden sind. Mit der im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten wissenschaftlichen Studie des IGES Instituts liegen nun aktuelle und repräsentative Ergebnisse vor, wie gesetzlich Versicherte dieses Angebot nutzen und bewerten. Der erste der zukünftig dreijährig zu erstellenden Evaluationsberichte zur Pflegeberatung sowie zu den dazugehörigen Pflegeberatungsstrukturen wurde diese Woche dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

"Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden unabhängig, neutral und umfassend durch die gesetzlichen Pflegekassen beraten – das bestätigt die repräsentative Studie zur Pflegeberatung. Über 90 Prozent der Befragten sind rundum zufrieden mit den Beratungsleistungen unserer Pflegekassen", so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Für die wissenschaftliche Studie wurden 2.486 Versicherte mit Erstantrag auf Pflegebegutachtung, 2.676 Pflegegeld-Leistungsempfänger sowie 299 Pflegebedürftige, die gerade eine Pflegeberatung erhalten hatten, befragt. Zusätzlich wurden Pflegeberatende, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen und andere in der Pflegeberatung tätige Akteure interviewt.

Hohe Zufriedenheit mit der Pflegeberatung

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist die hohe Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegeberatung durch ihre Pflegekassen. Persönliche Erstberatungen wurden innerhalb weniger Tage ermöglicht und 86,2 Prozent dieser Beratungen erfolgten sogar in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Über 90 Prozent sind mit der erhaltenen Pflegeberatung, deren Zugänglichkeit und Wirksamkeit zufrieden, und 95,9 Prozent bewerten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse als unabhängig und neutral.

80 Prozent ist eine Vertrauensbeziehung zu der beratenden Person wichtig

Für die Versicherten ist zudem wichtig, eine Vertrauensbeziehung zu ihrer Pfle-geberaterin oder ihrem Pflegeberater aufbauen zu können. Knapp 80 Prozent der im Anschluss an die Pflegeberatung Befragten gaben an, immer mit derselben Pflegeberaterin Kontakt gehabt und konkrete Absprachen zur zukünftigen Kon-taktaufnahme getroffen zu haben. 95,6 Prozent von ihnen konnten der Beratung gut folgen, für 97,3 Prozent stand ausreichend Zeit zur Verfügung und aus der Sicht von 95,5 Prozent wurde auf ihre Bedarfe und Wünsche ausreichend einge-gangen.

Als weiteres positives Ergebnis zeigte sich, dass die Pflegeberatungen sehr früh im Antragsprozess angeboten werden: "Wir freuen uns, dass knapp zwei Drittel der Versicherten von ihrer Pflegekasse das Angebot einer individuellen Pflegebe-ratung erhielten, sobald sie die Antragsunterlagen für Pflegeleistungen anforder-ten, ein weiteres Drittel erhielt die Information noch vor der Pflegebegutach-tung", so Gernot Kiefer.

Fragen und Antworten:

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

  • Alle gesetzlich Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung be-ziehen oder einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung durch ihre Pflegekassen.

Wie oft kann ich eine Pflegeberatung bekommen?

  • Eine Pflegeberatung kann so oft in Anspruch genommen werden, wie eine pflegebedürftige versicherte Person dies für sinnvoll und hilfreich erach-tet. Dies kann z. B. der Fall sein, weil sich die Bedarfe geändert haben, weil andere Leistungen in Anspruch genommen werden sollen oder weil sich die Versorgungssituation etwa durch Ausfall eines pflegenden Ange-hörigen geändert hat. Hintergrund dazu: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individu-elle und umfassende Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberate-rin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl sowie Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonsti-gen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflegebera-tung nach § 7a SGB XI dient dem Zweck, eine angemessene sowie erfor-derliche Pflege, Betreuung, Behandlung, Unterstützung und Versorgung zu erreichen und zu sichern. Die Pflegeberatung ist ein Prozess: Die Pfle-geberaterin oder der Pflegeberater soll den individuellen Hilfe- und Un-terstützungsbedarf ermitteln, bedarfsentsprechend beraten, einen Ver-sorgungsplan erstellen, auf die erforderlichen Maßnahmen und die wei-tere Umsetzung des Versorgungsplans hinwirken, den Versorgungsplan gegebenenfalls anpassen und Informationen über Leistungen zur Entlas-tung der Pflegepersonen vermitteln.

Wie finde ich eine Pflegeberatung?

  • Meine Pflegekasse informiert mich über ihre Pflegeberatungsangebote. Ich kann auch den nächst gelegenen Pflegestützpunkt aufsuchen.

Was kostet eine Pflegeberatung?

  • Die Pflegeberatung der Pflegekassen und der Pflegestützpunkte ist kos-tenfrei.

Den Evaluationsbericht zur Pflegeberatung finden Sie unter www.gkv-spitzenver-band.de

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Ver-sorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bun-desebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Kran-kenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel