Eine MRT wird veranlasst, wenn nach nichtinvasiven apparativen Untersuchungen wie einer Blutdruckmessung, dem Ruhe-, Belastungs- oder Langzeit-EKG und anderer bildgebender Diagnostik wie dem Herzultraschall krankhafte Veränderungen des Herzens noch genauer zu beurteilen sind.
PD Dr. Ralph Bosch, 1. Regionalvorsitzender des BNK Baden-Württemberg und MEDI-Sprecher betont: „Im Facharztvertrag Kardiologie werden Innovationen schnell und evidenzbasiert in die ambulante Versorgung gebracht. Die Einführung der ambulanten Kardio-MRT bedeutet einen weiteren innovativen Schritt. Das in der stationären Versorgung etablierte Verfahren eignet sich dann, wenn nach der obligatorischen Echokardiografie weitergehende Abklärungen notwendig werden. Die Untersuchung dauert rund 45 Minuten und wird bei Bedarf von einem entsprechend qualilfizierten Kardiologen direkt bei einem Radiologen vor Ort duchgeführt.“
Die Voraussetzungen für die Durchführung entsprechen den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Die Leistung wird der erforderlichen Qualifikation und dem Aufwand entsprechend adäquat vergütet.
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sagt dazu: „Bislang mussten Patienten immer eine Klinik aufsuchen, wenn die Indikationsstellung eine Kardio-MRT erforderlich machte, weil ambulant entsprechende Abrechnungsmodalitäten fehlten. Zum Nutzen der Versicherten kann dies jetzt beim Facharzt geschehen, der den Patienten gut kennt und dem alle Befunde vorliegen.“
Seit dem Versorgungsstart 2010 sind verschiedene Verfahren und Behandlungsmethoden in den Facharztvertrag Kardiologie integriert worden, die sonst der ambulanten Versorgung nicht oder nur teilweise zugänglich sind. So wurde bereits 2012 bundesweit erstmalig die ambulante Implantation eines Ereignisrekorders vertraglich vereinbart. Damit kann etwa bei einem unklaren Schlaganfall Vorhofflimmern diagnostiziert werden – die häufigste Ursache des Schlaganfalls. Seit 2013 werden außerdem die Materialkosten für die Druckdrahtmessung bei einer diagnostischen Herzkatheteruntersuchung übernommen. Das erlaubt den Nachweis, ob die Minderdurchblutung des Herzmuskels tatsächlich so gravierend ist, dass ein Stent eingesetzt werden muss. Seit 2016 können auch Ereignisrekorder der neuesten Generation verwendet werden, die für den Patienten noch komfortabler sind. 2017 wurde außerdem die ambulante Implantation von Defibrillatoren in den Leistungskatalog aufgenommen. Damit können schnelle Rhythmusstörungen der Herzkammer oder Kammerflimmern, die in über 80 Prozent der Fälle die Ursache für einen plötzlichen Herztod sind, durch eine Elektrostimulation- oder Schockabgabe beendet werden.
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