Das Landgericht Freiburg hat im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG am 6. Juli 2020 einen bemerkenswerten verbraucherfreundlichen Beschluss gefasst. Die 6. Zivilkammer will in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaf mbH vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber, ob in dem Dieselmotor OM 651 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sind (Az. 6 0 149/19).

Hat das KBA den Motor auf Abgasmanipulation untersucht? Liegt deshalb ein verbindlicher Rückruf für Mercedes-Modelle vor? Daimler und das KBA setzen bei den Rückrufen und den damit verbundenen Fragen auf Geheimniskrämerei. Das Kartell des Schweigens wird durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgebrochen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Verbraucherfreundliche Wende im Abgasskandal von Daimler

Jüngste Entscheidungen vor dem BGH wirken sich bereits auf aktuelle Verfahren im Diesel-Abgasskandal gegen die Daimler AG aus. Der BGH mahnt anständige Vorträge von Daimler-Anwälten vor Gericht an. Das in vielen Mercedes-Modellen verbaute „Thermofenster“ ist ins Visier des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geraten. Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, ihr Recht durchzusetzen, derzeit enorm ansteigen.

Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19

Landgericht Freiburg will sich Infos vom KBA einholen

In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Freiburg will die Kammer, ehe sie ein Gutachten über den streitgegenständlichen Motor OM 651 einholt, Auskunft vom KBA über mögliche behördliche Ermittlungen zum Dieselmotor erhalten. Folgende Fragen will das Landgericht beantwortet haben:

  1. „Ist der in den Fahrzeugen der Klägerin jeweils verbaute Motor OM 651 durch das Kraftfahrt-Bundesamt einer Prüfung auf eine Manipulation der Abgaswerte unterzogen worden?
  2. Unterlagen die Fahrzeuge deshalb einem Rückruf oder ist es sonst im Hinblick auf die Abgaswerte beanstandet worden?
  3. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird um Übermittlung der gegebenenfalls ergangenen Bescheide ersucht. Sollte positiv attestiert worden sein, dass insoweit nichts zu beanstanden war, insbesondere keine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist, wird ersucht auch ein solches Bestätigungschreiben zu übersenden.“

Daimler wird in dem Verfahren vorgeworfen, mehrere Abschalteinrichtungen in dem Motor verbaut zu haben. Neben einer Prüfstandserkennung, die dazu führt, dass der Grenzwert für die Stickoxid-Emission nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Straßenbetrieb eingehalten wird, soll Daimler noch die AdBlue-Eindüsung bei bestimmten Drehzahlen zu niedrig dosiert haben. Im normalen Straßenverkehr soll die Luft verpestet werden. Auch soll die Abgasreinigung bei der Warmlaufphase des Motors manipuliert worden sein.

Da Daimler diese Vorwürfe in der Regel nur bestreitet und Belege dafür nicht vorlegt, dass sich im Motor keine Abschalteinrichtungen befinden, müsste im aktuellen Fall ein Gutachten Licht ins Dunkle bringen. Das Gericht entschied sich jetzt dazu, erst einmal das KBA zu dem Motor zu befragen, ehe es eine endgültige Entscheidung über das Einholen eines Gutachtens fällt.

Thermofenster im Visier des Europäischen Gerichtshofs

An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Warum ist das so?

  • Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgenals unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet. In der Regel folgt der Gerichtshof dem Schlussantrag.
  • Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere.
  • Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte.
  • Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.

Neue Entwicklungen im Abgasskandal von Daimler vor Gericht

  • Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln will mit Beschluss vom 18. Mai 2020 (Az. 24 U 410/19) folgende Fragen von der Daimler AG beantwortet haben:

    Ab welchen Temperaturen und in welcher Weise die Abgasrückführung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gesteuert wird?

    Inwiefern ist dies notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sichern Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten?

    Arbeitet die Steuerung der Abgasrückführung länger als zum Anlassen des Motors erforderlich ist?

  • Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 5 U 144/20) verfügte am 28. Mai 2020, dass Daimler „binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt­-Bundesamtes vorzulegen“ hat. „Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-­Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.“ Falls Daimler nicht bereit ist, die Anordnung in ungeschwärzter Form vorzulegen, wird der Autobauer dazu aufgefordert, „stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat“. Der Tenor des Bescheides sei allerdings in jedem Fall vorzulegen. Dem Auto-Konzern sei es darüber hinaus freigestellt, zugleich zu erläutern, weshalb er die Auffassung des Kraftfahrt­-Bundesamtes nicht teile.
  • Auch das Oberlandesgericht Stuttgart will dem Diesel-Abgasskandal bei Daimler wohl näher auf den Grund gehen und sich nicht nur mit vagen Behauptungen abspeisen lassen. In einer Verfügung vom 25. Mai 2020 wird Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen (Az. 16a U 94/19). Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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