Heute hat der Gesundheitsausschuss grünes Licht gegeben, und morgen wird der Bundestag über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) abstimmen. Dazu erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin:

„Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist. Nach massiven Protesten von Betroffenen und ihren Familie wie auch vieler Verbände wird das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt, was Grundgesetz und Behindertenrechtskonvention gebieten. In der intensiven Beratung des anfangs untragbaren Gesetzentwurfes konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Jetzt geht es vor allem darum, Mängel zuhause zu beseitigen, anstatt den Umzug in ein Pflegeheim zu verordnen. Daher schließt der Medizinische Dienst eine Zielvereinbarung mit den Betroffenen ab, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen. Die Position der Lebenshilfe ist klar: In der Umsetzung der Regelung muss der kranke Mensch selbst über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden!“  

Zum Hintergrund: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten Intensivpflegepatient*innen ihren Anspruch auf häusliche Versorgung verloren, wenn die Pflege dort nicht „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt werden kann oder sie dem Medizinischen Dienst die Prüfung verweigern. Nun ist vorgesehen, dass der Medizinische Dienst, wenn er Mängel feststellt, eine Zielvereinbarung mit dem Versicherten abschließt, um die Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Hierbei sind auch weitere Rehabilitationsträger zu beteiligen, wie zum Beispiel die Träger der Eingliederungshilfe, die Leistungen zur Teilhabe erbringen. Damit beteiligt sich die Krankenversicherung daran, dass die pflegerische Versorgung durch geeignete Maßnahmen auch zuhause tatsächlich und dauerhaft sichergestellt wird.  

Außerdem wurde klargestellt, dass Menschen Intensivpflege auch in betreuten Wohnformen erhalten können und dass die Zuzahlung auf 28 Tage beschränkt wird, wie dies die Lebenshilfe gefordert hatte.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat – zum Teil auch gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung – während des Gesetzgebungsverfahrens die geplanten Änderungen bereits mehrfach kritisiert und sich intensiv in die Beratungen eingebracht: https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-intensivpflege-gesetz-darf-so-nicht-verabschiedet-werden/

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