Seit Beginn der Corona-Krise arbeitet der IT-Bereich der BA intensiv an der Weiterentwicklung seiner Online-Plattform, plant und konzipiert neue eServices und passt Leistungsverfahren an, um eine schnelle Bearbeitung der Kundenanliegen sicherzustellen.
- Der digitale Lotse
Kunden, die während der Corona-Krise in finanzielle Nöte geraten, können Unterstützungsleistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Seit circa zwei Monaten können Betroffene ihren Anspruch in einem neuen eService überprüfen. In fünf einfachen Schritten lässt sich in einem Chatbot ermitteln, ob möglicherweise ein Anspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Der sogenannte „digitale Lotse“ ist auf den Internetseiten der Grundsicherung zu finden und wird in den kommenden Monaten kontinuierlich optimiert. Die Ergebnisse des Chatbot-Dialogs sind rechtlich nicht bindend. Kunden können sich weiterhin telefonisch an ihr zuständiges Jobcenter wenden und sich beraten lassen.
Der digitale Lotse ist unter: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung zu finden.
- Der Chatbot UDO – Kurzarbeit einfach erklärt und beantragt
Im Rahmen des #WirVsVirus Hackathons der Bundesregierung entwickelte ein ehrenamtlich tätiges Projektteam einen Chatbot, der Arbeitgeber von Anfang bis zum Ende durch den Prozess der Anzeige von Kurzarbeit führt. Seit Anfang April 2020 ist die Website www.kurzarbeit-einfach.de online, auf der Arbeitgeber sich nicht nur über die Grundlagen von Kurzarbeit informieren können. Chatbot UDO ermöglicht von der Krise betroffenen Arbeitgebern auch, mit Hilfe eines Fragenkataloges Kurzarbeit anzuzeigen. Seit einer Woche unterstützt UDO jetzt auch beim zweiten wichtigen Schritt, Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen: Hierfür muss der Kurzarbeitergeldantrag plus Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Der Chatbot hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen des gesamten Antrags und unterstützt bei aufkommenden Fragen.
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Ich freue mich sehr, dass wir mit UDO ein zusätzliches Online-Angebot bereitstellen können, das Unternehmen in der Krisensituation hilft, schnell und unkompliziert Kurzarbeit anzuzeigen und zu beantragen. UDO ermöglicht es, per Online-Chat in leicht verständlicher Sprache Kurzarbeit anzuzeigen und – das ist ab jetzt neu – auch den Leistungsantrag digital zu erstellen. Innerhalb von nur 48 Stunden ist es dem Entwickler-Team beim #WirVsVirus-Hackathon der Bundesregierung gelungen, den dynamischen Chatbot mit intuitiver Nutzerführung zu entwickeln. Eine großartige Leistung, die es zurecht in die Top 20 des Hackathons geschafft hat.“
Weiterführende Links:
www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit
III. Die Kug-App der BA: In optimierter Fassung in den App-Stores
Die im Zuge der Corona-Krise speziell für Arbeitgeber neu entwickelte App ermöglicht es, Unterlagen und Nachweise zum Kurzarbeitergeld (Kug) digital an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden. Nutzer müssen sich hierfür in den Onlinedienstleistungen der BA nicht zusätzlich anmelden bzw. registrieren.
Nach dem Download der App können Arbeitgeber Unterlagen und Dokumente zu Kug-Anträgen per Smartphone-Kamera einscannen, hochladen und elektronisch an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet.
Seit Anfang Juni 2020 ist die Kug-App in den App-Stores von Apple und Google zu finden. Der Download ist kostenlos:
play.google.com/store/apps/details?id=de.arbeitsagentur.kurzarbeit
apps.apple.com/de/app/kurzarbeit-dokumente-senden/id1509198155?l=de
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