Bedingt durch die Corona-Pandemie wird in zahlreichen Behörden und Betrieben auch samstags gearbeitet, um den Belangen der Bevölkerung und Kunden zu entsprechen. Gleichzeitig wird in vielen Unternehmen der Betrieb wieder aufgenommen. Hier kann es vorkommen, dass zum Beispiel beim Anfahren der Produktion nicht alle Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Arbeits- und Hygienevorschriften in den Betriebsräumen oder vor Ort anwesend sein dürfen bzw. gebraucht werden. „Auch in Krisenzeiten und beim Übergang in den Normalbetrieb nach der Krise ist eine bedarfs- und gesundheitsgerechte Schichtplangestaltung erforderlich und auch möglich,“ so Dipl.-Arb.-Wiss. Veit Hartmann vom ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Das neue Faktenblatt erklärt, wie das umgesetzt werden kann.
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Im Mittelpunkt des vom ifaa veröffentlichen Faktenblatts „Gute Zeiten, schlechte Zeiten, neue Zeiten!“ steht unter anderem die Frage, wie unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gewährleistet werden kann, dass die Ansteckungsgefahr zwischen den Beschäftigten so weit wie möglich reduziert wird und welchen Beitrag hier die Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung leisten kann.

In ausgewählten Beispielen zeigt das Faktenblatt, wie Schichtpläne bedarfs- und gesundheitsgerecht gelingen können. So kann auf der einen Seite auf die schwankenden Auftragslagen schnell reagiert, auf die Bedarfe und Wünsche Kunden sowie der Beschäftigten eingegangen werden. Auf der anderen Seite können gesundheitliche Risiken für alle Beteiligte minimiert oder vermieden werden.

 

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