- Identitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online erfolgen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Da nach wie vor persönliche Vorsprachen nur in dringenden Fällen und terminiert möglich sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Das Angebot des Selfie-Ident-Verfahrens ist freiwillig. Sollten sich Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
- Angebot zur Online-Identifizierung über Kundenanschreiben
Alle Kundinnen und Kunden, für die dieses Verfahren möglich ist, werden in Sachsen ab dem 15. Juli angeschrieben und bekommen das Selfie-Ident-Verfahren angeboten sowie erklärt. Sie müssen also erst mit Erhalt des Schreibens aktiv werden. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. über https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident werden weitere Informationen zum Verfahren gegeben. Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
- Nutzerfreundlich, sicher, jederzeit möglich
Die Identitätsprüfung erfolgt über die App "Nect Selfie Ident" in drei Schritten:
- Aufnahme eines kurzen Videos von der Person
- Vorderseite des Ausweises filmen
- Rückseite des Ausweisdokuments fotografieren
Im Anschluss erfährt der Kunde sofort, ob dessen Identität erfolgreich bestätigt werden konnte. Bei einer positiven Prüfung ist keine persönliche Identitätsprüfung in der Agentur für Arbeit mehr erforderlich. Die Nutzung der App ist rund um die Uhr möglich und erfüllt alle Sicherheitsrichtlinien.
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
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