Alkohol gehört für viele Menschen in Deutschland zu einem genussvollen Alltag. Oft wird hierbei vergessen, dass es sich bei Alkohol bereits in kleinen Mengen um ein gefährliches, für den menschlichen Körper schädigendes Zellgift handelt. Das 19. Suchtforum zum Thema „Guter Rausch, böser Rausch – Alkoholkonsum zwischen Genuss und Sucht“ wird am 8. Juli 2020 erstmals als Web-Seminar online angeboten. Die Experten warnen einhellig vor einer Verharmlosung des Alkohols als „Kulturgut“ und weisen auf die negativen Folgen des Alkoholkonsums für jeden Einzelnen und die Gesellschaft hin. Denn, obgleich der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken in den letzten Jahren zurückgegangen ist, ist Alkohol in Deutschland nach wie vor Volksdroge Nummer 1.

Für Prof. Dr. med Oliver Pogarell, 1. Vorsitzenden der Bayerischen Akademie für Suchtfragen (BAS) ist es deshalb wichtig, aufzuklären: „Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass bereits der genussorientierte Konsum kleinerer Alkoholmengen schädlich sein kann, ist in der Bevölkerung wenig und selbst in Fachkreisen nicht hinlänglich bekannt. Auch halten sich viele Mythen rund um Alkohol hartnäckig, die es aufzuklären gilt: dass Rauschtrinken lediglich ein Phänomen des Jugendalters wäre oder dass Alkoholkonsum gesund sei und allgemein das Risiko für Herzerkrankungen verringere oder dass Menschen mit einem niedrigeren sozialen Status mehr konsumierten als solche mit einem höheren Status“

Prof. Dr. Heiner Vogel, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern), weist nachdrücklich darauf hin, dass Alkoholkonsum nicht nur dem einzelnen Individuum schadet, sondern auch für immense gesellschaftliche Schäden verantwortlich ist: „Etwa jede dritte Gewalttat wird unter Alkoholeinfluss begangen. Alkohol ist für viele vermeidbare Todesfälle, beispielsweise im Straßenverkehr, verantwortlich. Alkohol ist ein zentraler Risikofaktor für viele Erkrankungen. Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 74.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums beziehungsweise des kombinierten Konsums von Alkohol und Tabak und Neugeborene kommen aufgrund Alkoholkonsums der Mutter in der Schwangerschaft mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen zur Welt.“

Auf Grund dieser Tatsachen unterstreicht Dr. med. Heidemarie Lux, Suchtbeauftragte des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), dass die Bundesrepublik Deutschland eine konsequentere Alkoholpolitik verfolgen müsse: „Die große Mehrheit der verfügbaren wissenschaftlichen Studien weist auf die schweren gesundheitsschädigenden Konsequenzen übermäßigen Alkoholkonsums hin. Deshalb sind eine spürbare Verteuerung von Alkohol und die Festsetzung von Mindestpreisen für alkoholische Getränke aus Sicht der Bayerischen Landesärztekammer notwendig, um riskante Formen des Alkoholkonsums in Deutschland zu reduzieren. Ferner fordern wir ein Verbot von Alkoholwerbung, bildliche Warnhinweise auf Alkoholprodukten und ihren Verpackungen und mehr Aufklärungskampagnen über die negativen Konsequenzen des Alkoholkonsums. Außerdem muss das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren besser kontrolliert werden.“ Um die Anzahl der Personen zu reduzieren, die wiederholt alkoholisiert fahren, sollten aus Sicht von Lux ferner sogenannte „Alkolock“-Systeme standardmäßig in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, die eine Alkoholfahrt grundsätzlich unterbinden können.

Dr. Sonja Mayer, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer, weist darauf hin, dass es für Apotheker wichtig sei, bei einem Patienten, der ein Arzneimittel verlangt, eine Abhängigkeit zu erkennen und zu thematisieren: „Gerade wenn der Patient die Problematik bagatellisiert oder gar verleugnet, müssen wir Apotheker – als Arzneimittelexperten und letzte Prüfinstanz vor der Arzneimittelabgabe – alle wichtigen Aspekte zum frei verkäuflichen oder verschriebenen Arzneimittel im Kundengespräch zu klären. Denn eines ist klar: Bei trockenen Alkoholkranken können bereits geringste Mengen Ethanol im Arzneimittel den Suchtkreislauf erneut in Gang setzen. Der Apotheker hat in diesem Fall die Aufgabe, alle wichtigen Beratungsaspekte abzuklären und eine patientengerechte Lösung zu finden.“

Das 19. Suchtforum wird gemeinsam von BAS, BLÄK, BLAK und PTK Bayern am 8. Juli 2020 online als Web-Seminar veranstaltet. Zielgruppe sind vor allem Ärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Mitarbeiter von Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatungsstellen sowie weitere mit dem Thema Abhängigkeitserkrankungen befasste Berufsgruppen.

Anmeldung über die Webseite: https://register.gotowebinar.com/register/8120188447607730702

Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS)
BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Landwehrstraße 60-62, 80336 München

Internet: www.bas-muenchen.de

Die BAS beschäftigt sich als Transferinstitut zwischen Forschung und Praxis mit wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fragestellungen der Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen. Sie wurde im Herbst 1997 mit dem Zweck gegründet, die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens im Suchtbereich gezielt zu fördern. Zum Themenkreis der BAS gehören körperliche und psychosoziale Störungen beziehungsweise Krankheiten im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen und psychoaktiv wirkenden Medikamenten. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit den sog. nicht-substanzgebundenen bzw. Verhaltenssuchten wie den pathologischen Glücksspielen. Auch weitere mit Abhängigkeitsstörungen assoziierte Gesundheitsthemen wie z. B. Angststörungen, Depressionen oder Essstörungen werden behandelt. Ein zentrales Ziel der BAS besteht in der Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben der jährlichen Vortragsreihe organisiert sie regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen. Die BAS besteht aus den beiden Rechtsträgern der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e. V.

Bayerische Landesapothekerkammer − Körperschaft des öffentlichen Rechts (BLAK)
Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München

Internet: www.blak.de 

Die Bayerische Landesapothekerkammer ist die Berufsvertretung der bayerischen Apothekerinnen und Apotheker. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Apothekerkammer wacht über die Erfüllung der Berufspflichten durch die Apothekerinnen und Apotheker und vertritt die beruflichen Interessen der Apothekerschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Darüber hinaus bietet sie ihren über 15.000 Mitgliedern eine Vielzahl an unterstützenden Dienstleistungen und Services, wie zum Beispiel ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungen oder ein apothekenspezifisches Qualitätsmanagementsystem. Die Apothekerkammer gewährleistet durch ihre Mitglieder eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und trägt damit aktiv zum Patienten- und Verbraucherschutz bei.

 

Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) − Körperschaft des öffentlichen Rechts
Birketweg 30, 80639 München

Internet: www.ptk-bayern.de 

Die PTK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Berufsvertretung der rund 8.200 Psychologischen Psychotherapeut/innen und der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut/innen in Bayern. Nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Heilberufekammer, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen, die psychotherapeutische Fortbildung zu fördern und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.

Über Bayerische Landesärztekammer

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) wurde 1946 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet. Sie ist zusammen mit 63 Kreisverbänden und acht Bezirksverbänden die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärzte. Zu den Aufgaben der BLÄK gehören unter anderem die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte, die Förderung der ärztlichen Fortbildung sowie die Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten. Die BLÄK engagiert sich derzeit für über 77.000 Ärztinnen und Ärzte. Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die im Freistaat ärztlich tätig sind oder dort ihren Hauptwohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder der BLÄK.
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